Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-10-12-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.83

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Weiterführende Erklärung
In der Sitzung des Gemeinderates am 13.07.2023 haben StRin Mag.a Mayr und MitunterzeichnerInnen beiliegenden dringenden Antrag gemäß § 21 Abs. 2 Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) eingebracht:
"Der Gemeinderat möge beschließen,
Bürgermeister und Eigentümervertreter der IKB AG Georg Willi wird vom Gemeinderat der
Landeshauptstadt Innsbruck beauftragt mit der IKB AG zu vereinbaren, dass das Freischwimmbad Tivoli an Hitzetagen (Temperatur von über 30°C) bis 20:30 Uhr geöffnet bleibt.
Die verlängerte Öffnungszeit soll an allen Hitzetagen (an Werk-, Sonn- und Feiertagen) greifen
und spätestens um 17:00 Uhr eines Kalendertages auf der IKB Homepage bzw. gegebenenfalls zusätzlich auf IKB-eigenen Social-Media-Kanälen bekannt gemacht werden."
Dem Antrag wurde die Dringlichkeit zuerkannt und er wurde in der Sitzung vom 13.07.2023 dem
Inhalt nach angenommen.
Auf das entsprechende Ersuchen von Bgm. Willi um Verlängerung der Öffnungszeiten des Tivolis
an Hitzetagen teilt die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB AG) mit Schreiben vom 19.07.2023
mit, dass bereits unabhängig vom Antrag für die Saison 2023 Kriterien erarbeitet wurden, nach
denen die Öffnungszeiten des Freischwimmbades Tivoli bis 20:00 Uhr verlängert werden sollten.
Ausschlaggebend für eine etwaige Ausdehnung der Öffnungszeiten ist allerdings nicht zuletzt die
Verfügbarkeit des Personals. Das Bäderpersonal ist derzeit bereits 10 bis 11 Stunden täglich im
Einsatz. Bei einer Verlängerung besteht die Gefahr, dass die höchstzulässige Tagesarbeitszeit
von 12 Stunden überschritten wird und daher dem Arbeitszeitgesetz widerspricht. Ein weiteres
Problem stellt teilweise das Verhalten der Badegäste dar. Zu beobachten ist nach längeren Hitzeperioden und an besonders heißen Tagen eine zunehmende Aggressivität unter den Badegästen.
Dem wird bereits mit Sicherheitspersonal entgegengewirkt. Da viele Familien das Schwimmbad
ohnehin gegen 19:00 Uhr verlassen, scheint eine längere Öffnungszeit nicht zweckmäßig. Weiters
kommt es an Hitzetagen häufiger zu Gewittern, welche längere Öffnungszeiten nicht zulassen.
Grundsätzlich ist die IKB aber in der Lage, die Öffnungszeiten an die Forderung des Antrages
anzupassen, und kann diese ab 20.07.2023 umsetzen. Allerdings behält sich die IKB vor, von
dieser Regelung abzugehen, wenn besondere Umstände vorliegen.

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