Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-10-12-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.92
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(zu Punkt 44.5)
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangtam
3. Juli 2023
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INNSBRUCK
Telefon: 0512 53 60 1334
E-Mail: Ureuta. Schwarzl@magibk.at
StRin Mag.a Uschi Schwarzl
Innsbruck, am 13. 07. 2023
ANTRAG
Betreff: Jobrad für Mitarbeiter: innen der Stadt Innsbruck
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Innsbruck ersucht das Land Tirol, die rechtlichen
Rahmenbedingungen- Novelle des InnsbruckerGemeindebeamtengesetzes 1970 und des
InnsbruckerVertragsbedienstetengesetzes- herzustellen, damit analog zur 2.
Dienstrechtsnovelle 2022 des Bundes auch für Mitarbeiter:innen der Stadt Innsbruck die
Möglichkeitder Zurverfügungstellungeines Jobradesgeschaffenwird.
(Gesetzesanpassungen auch für die übrigenGemeinden Tirols und des Landes selbst wären
empfehlenswert.)
Begründung:
Mit dem Wartungserlass 2022, RZ 206 und 207 wurde im Einkommensteuergesetz eine
Gehaltsumwandlung auch für (Elektro)Fahrräder ermöglicht.
Vom Nationalrat wurde daraufhin am 13. 12. 2022 eine Dienstrechtsnovelle betreffend
Jobräderim Bundesdienst umgesetzt. In der 2. Dienstrechtsnovelle 2022 wurde die
Möglichkeitder Gehaltsumwandlung bei Jobrädernim Bundesdienst geschaffen:
htt s://www. arlament. v. aVPAKTA/HG/XXVII/1/1 01793/index.shtml arlament. v. at
ff
Ökologischeund nachhaltige Mobilitätsförderung fürkurze Wegstrecken
§ 20e. (1) AufAntrag kann die Dienstbehördeder Beamtin oder dem Beamten, die oder der
aus dienstlicherVeranlassungwiederkehrendverhältnismäßigkurze Wegstrecken
zurückzulegen hat, ein Fahrrad oder ein Kraftrad mit einem C02-Emissionswert von 0
Gramm zur dienstlichen und persönlichen Nutzung zurVerfügung stellen (JobRad). Der Weg
von der Wohnung zur Dienststelle gilt als nicht dienstlich veranlasst.
(2) Die Zurverfügungstellungeines JobradsgemäßAbs. 1 kann erfolgen,
1. wenn keine dienstlichen Interessen entgegenstehen,
2. nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel,
3. unter Berücksichtigungder örtlichen VerfügbarkeitgeeigneterEinrichtungenzur
sachgemäßenVerwahrung, Instandhaltung und Instandsetzung,
4. in Abwägung des voraussichtlichen Ausmaßes der dienstlich veranlassten Nutzung in
jenem Zeitraum, fürden die Zurverfügungstellung beantragtwird, und
5. unter Berücksichtigungder körperlichen und sonstigen persönlichen Eignung der Beamtin
oder des Beamten zur dienstlichen Nutzung eines Fahrrads oder Kraftrads.
Die Zurverfügungstellung eines Jobrads, dessenAusstattung undAnschaffungskosten
deutlich über das zur dauernden und sicheren Teilnahme am Straßenverkehr Erforderliche
Die Innsbrucker Grünen . Maria-Theresien-Straße18/1 . 6020 Innsbruck
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