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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.35

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4.3.2 Erträge aus Gebühren
Erträge aus Gebühren
für die Benützung von
Gemeindeeinrichtungen

An Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und
-anlagen hat die Stadt Innsbruck im ERA 2022 einen Betrag von gesamt
rd. € 23,0 Mio. verbucht. Im Vergleich zum Vorjahr waren diesbezügliche
Mehreinnahmen in Höhe von rd. € 0,9 Mio. bzw. 4,0 % zu verzeichnen.
Die wesentlichste Einnahmequelle stellten dabei die Abfallgebühren mit
einem finanziellen Volumen in Höhe von rd. € 21,5 Mio. dar. In weiterer
Folge handelt es sich bei den Friedhofsgebühren in Höhe von
rd. € 1,5 Mio. um bemerkenswerte Erträge für die Gebietskörperschaft.
4.3.3 Erträge aus Ertragsanteilen

Aufteilung der
gemeinschaftlichen
Bundesabgaben

Die Erträge aus den Ertragsanteilen dienten der Bedeckung der
allgemeinen Haushaltserfordernisse. Hierbei wurden, vereinfacht
dargestellt, vorerst die Erträge der im FAG 2017 angeführten gemeinschaftlichen Bundesabgaben (mit Ausnahme der Spielbankabgabe) dem
Bund, den Ländern (Wien als Land) und den Gemeinden (Wien als
Gemeinde) nach bestimmten Hundertsatzverhältnissen zugezählt. In
weiterer Folge wurden jene Teile der gemeinschaftlichen Bundesabgaben, die auf die Länder und Gemeinden entfielen, auf die Länder
und länderweise auf die Gemeinden nach genau festgelegten Schlüsseln
aufgeteilt.
Noch vor der vertikalen Verteilung der gemeinschaftlichen
Bundesabgaben, der länderweisen Verteilung der Länder- und
Gemeindeertragsanteile sowie der gemeindeweisen Verteilung der
Gemeindeertragsanteile sind verschiedene, gesetzlich definierte
Vorwegabzüge (Dotierung Familienlastenausgleichsfonds und Katastrophenfonds, Finanzierung Gesundheits- und Sozialbereich sowie
Krankenanstalten u.a.m.) vorgenommen worden. Von den länderweise
errechneten Beträgen waren insgesamt 12,8 % auszuscheiden und den
Ländern (Wien als Land) zu überweisen. Diese Mittel waren (außer in
Wien) für die Gewährung von Bedarfszuweisungen an Gemeinden und
Gemeindeverbände bestimmt.
Die restlichen Anteile waren als Gemeindeertragsanteile an den
gemeinschaftlichen Bundesabgaben an die Länder zu überweisen und
von diesen (außer in Wien) an die einzelnen Gemeinden aufzuteilen.

Anhang

Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck

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