Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.46
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In diesem Gesamtbetrag waren erstmals auch die Personalkosten der
städtisch zugewiesenen Dienstnehmer der Innsbrucker Soziale Dienste
GmbH sowie die zugewiesenen Mitglieder des Symphonieorchesters der
Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck (TLT) umfasst.
Diese wurden 2022 erstmals in der Postenklasse 5 „Leistungen für
Personal“ im Rechnungsabschluss (bzw. dessen Entwurf) dargestellt.
Zuvor erfolgte die buchhalterische Abwicklung über die voranschlagsunwirksame Gebarung. Mit beiden Gesellschaften (ISD und TLT)
bestehen
Personalübereinkommen,
welche
den
Ersatz
der
Personalkosten regeln.
Im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2021 waren 2022 Mehrausgaben
in Höhe von € 4,638 Mio. (plus 4,64 %) zu tätigen. Eine Besonderheit
bildete im Jahr 2022 die Teuerungsprämie. In der Sitzung vom 15.12.2022
beschloss der Gemeinderat, allen Bediensteten der Landeshauptstadt
Innsbruck, welche am 01.12.2022 im aktiven Dienststand waren, eine
einmalige Teuerungsprämie in Höhe von € 300,00 zu gewähren. In der
Auswertung der Lohnartensummierung ergab dies € 529.500,00.
Weitere Ursachen für die Steigerung gegenüber dem Vorjahr waren im
Wesentlichen die Vorrückungen und Überstellungen einzelner
Bediensteter und die im Jahr 2022 allen Bediensteten gewährte
Valorisierung der Gehälter. Der Stadtsenat beschloss in seiner Sitzung
vom 16.12.2021 (I 17304/2021/PA) die Gehaltsanpassung der
städtischen Bediensteten und Pensionisten analog der Regelung für
Landes- und Gemeindebedienstete zum 01.01.2022 vorzunehmen. Ab
1. Jänner stiegen die Gehälter um 2,85 % und danach um € 6,40 (Staffel).
Zulagen und Vergütungen, die im Gesetz in Eurobeträgen ausgedrückt
werden, mit Ausnahme des Kinderzuschusses, wurden ab 01.01.2022 um
3,0 % erhöht.
Sonstige
Personalausgaben
Die Stadt Innsbruck hat jährlich den Zuschussbedarf aus der Konstruktion
des Gestellungsbetriebes, welcher im Jahr 1994 im Zuge der Gründung
der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB AG) und der in diesem
Zusammenhang erfolgten Zuweisung städtischer Bediensteter als Betrieb
gewerblicher Art im Rahmen der MA IV eingerichtet worden ist, zu
übernehmen. Der im Jahr 2022 für den Gestellungsbetrieb zu deckende
Zuschuss im Ergebnishaushalt betrug € 6,4 Mio.
Ausgleichstaxe
Nicht unmittelbar den Personalausgaben zuzuordnen, aber in einem
gewissen Konnex zu sehen, ist die Zahlung der Ausgleichstaxe nach dem
Behinderteneinstellungsgesetz, die alljährlich bei Nichterfüllung der
Beschäftigungspflicht begünstigter Behinderter vom Sozialministerium
Service (ehemals Bundessozialamt) mittels Bescheid vorgeschrieben
wird. Die Stadt Innsbruck ist der ihr im Kalenderjahr 2022 obliegenden
Beschäftigungspflicht, wie auch schon im Vorjahr, zur Gänze
nachgekommen, so dass keine Ausgleichstaxe zu entrichten war. Die
Besetzungsquote belief sich auf 241,79 % gegenüber 253,21 % im
Vorjahr.
Anhang
Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck
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