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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.90

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Finanzierung von Investitionen erhält (2022: € 16.367.306,00; 2021:
€ 14.376.898,00), werden bei der Berechnungsmodalität des KDZ im
Sinne der Vergleichbarkeit zu anderen Bundesländern und Gemeinden
abgezogen.
Diese Kennzahl wird in der Weise interpretiert, dass je höher der Wert
liegt, desto mehr Mittel stehen zur (teilweisen) Finanzierung der
Auszahlungen der investiven Gebarung bzw. zum Schuldenabbau zur
Verfügung.
Im Rechnungsjahr 2022 ergab sich eine ÖSQ im Ausmaß von 16,66 %
(2021: 5,84 %). Der bereinigte Geldfluss aus der operativen Gebarung
lag im Jahr 2022 bei € 69,66 Mio. (2021: € 23,36 Mio.).
Buchungs- und
Kontierungsvorgabe
des Landes iZ mit
Bedarfszuweisungsmittel

Relativierend merkte die Kontrollabteilung zur ÖSQ (ab dem Jahr 2020)
an, dass in Tirol aufgrund von Vorgaben des Landes – im Gegensatz zu
anderen Bundesländern – die vom Land den Gemeinden gewährten
Bedarfszuweisungen (2022: € 16.367.306,00; 2021: € 14.376.898,00) im
Ergebnishaushalt das Nettoergebnis und im Finanzierungshaushalt den
Saldo 1 (operative Gebarung) in voller Höhe verbessern.
Demgegenüber werden diese als Kapitaltransfers erhaltenen Geldmittel
in
(einigen)
anderen
Bundesländern
als
Sonderposten
(Investitionszuschüsse) in der Vermögensrechnung passiviert und über
die Nutzungsdauer des betreffenden Vermögensgegenstandes
ertragswirksam aufgelöst. Bei dieser Verbuchungsweise fließen die
erhaltenen Mittel zunächst im Finanzierungshaushalt in der investiven
Gebarung ein. Die Auflösung über die Nutzungsdauer erfolgt in weiterer
Folge sodann ertragswirksam im Ergebnishaushalt.
In der Kennzahlenberechnung des KDZ ist diese Buchungs- und
Kontierungsvorgabe des Landes Tirol insofern harmonisiert, als die
Bedarfszuweisungen des Landes aus dem Geldfluss aus der operativen
Gebarung herausgerechnet werden. Diese ab dem Jahr 2020
vorgenommene Berechnungslogik macht sich durch zum Teil deutlich
niedrigere ÖSQ im Vergleich zu den Vorjahren (2019 und früher)
bemerkbar.
Dieser Umstand wirkt sich im Übrigen auch bei weiteren in diesem Kapitel
dargestellten Kennzahlen (Verschuldungsdauer – VSD, Quote freie
Finanzspitze – FSQ und Nettoergebnisquote – NEQ) entsprechend aus.

Eigenfinanzierungsquote
(EFQ)

Die Eigenfinanzierungsquote (EFQ) gibt an, in welchem Ausmaß die
Auszahlungen der operativen und der investiven Gebarung durch
Einzahlungen aus der operativen und der investiven Gebarung gedeckt
sind.
Werte unter 100 % bedeuten, dass die Finanzierung der angesprochenen
Ausgaben durch Finanztransaktionen (allen voran Schuldenaufnahmen)
zu erfolgen hat.
Für das Rechnungsjahr 2022 ergibt sich mit einem Wert von 108,94 %
eine deutlich über der 100 %-Marke liegende EFQ.

Anhang

Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck

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