Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.144

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SPO

Stadtmagistrat Innsbruck

Innsbruck

eingelangt am

·12. Okt. 2023
G~GR-AT 1zt6/qoz 3

Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Innsbruck, 12.10.2023

ANTRAG
Abschaffung der geteilten Dienste bei den lnnsbrucker Verkehrsbetrieben
Der Gemeinderat möge beschließen:

Herr Bürgermeister wird beauftragt in seiner Funktion als Eigentümervertreter der lnnsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaital GmbH. (IVB) diese anzuweisen, dass zukünftig eine
durchgehende Bezahlung der Mitarbeiter:innen im Fahrdienst (einschließlich der Tochterfirmen lnnbus GmbH. und lnnbus Regionalverkehrs GmbH.) gegeben ist, d.h. der Zeitraum
von Dienstbeginn bis Dienstende durchgehend als Arbeitszeit zu sehen ist und diese nicht
mehr unterbrochen wird .
Begründung:

Die Personalsituation bei den IVB und ihren Tochterfirmen ist prekär. Nachdem man jahrelang versucht hat durch Linienvergaben an Subunternehmen, Abgabe von Linien an andere
Verkehrsunternehmen und Fahrplanausdünnungen die ständigen Abgänge zu kaschieren ist
dies mittlerweile nicht mehr möglich und es kommt regelmäßig zu Ausfällen bei Bussen und
Bahnen. Das verbleibende Personal im Fahrdienst ist mit massiven Belastungen durch Überstunden und lange Dienste konfrontiert. Erschwerend kommt hinzu, dass nur die reine Fahrzeit bezahlt d.h. Fahrer:innen teilweise 13 Stunden und mehr im Einsatz sind jedoch lediglich
8 Stunden reine Fahrzeit vergütet bekommen. Derartige Arbeitsbedingungen sind eine der
Hauptgründe für die massive Kündigungswelle der letzten Jahre. Nachdem das Land angekündigt hat Verträge nur mehr mit Verkehrsunternehmen abschließen zu wollen die durchgehend bezahlen ist ein weiterer Abgang zu befürchten und ein komplettes Erliegen des lnnsbrucker ÖPNVs zu erwarten. Aus diesem Grund sollte diese Verbesserung für das Fahrpersonal so rasch als möglich umgesetzt werden.
Bedeckungsvorschlag: Bestehende Zuschüsse an die IVB die aufgrund von Nichterbringung
der vertraglichen Leistungen zurückgefordert werden müssten; Bei weiterem Finanzbedarf:
,,,,

Nachtragskredit
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GR Mag. Benjamin Plach

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