Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.35

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Gesellschafterstruktur in der IMG ist dieser Umstand zumindest
beachtenswert.
In diesem Zusammenhang verwies die Kontrollabteilung auch auf die
auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Lizenzvereinbarung zwischen
der Innsbruck Marketing GmbH und der Stadt Innsbruck zur Regelung
der Nutzungsrechte. Diese kann mit einer Frist von sechs Monaten zum
Ende eines Kalenderjahres erstmalig zum 31.12.2022 gekündigt
werden.
Ergebnis einer
Mehrheitsbeteiligung
der Stadt Innsbruck
an der IMG
Empfehlung

Die Kontrollabteilung unterstützt generell die Bestrebungen der Stadt
Innsbruck ihren derzeitigen Geschäftsanteil von 49 Prozent auf zumindest 51 Prozent an der IMG zu erhöhen, um eine Mehrheitsbeteiligung
zu erreichen. Durch eine Mehrheitsbeteiligung an der IMG ist eine
Prüfkompetenz der Kontrollabteilung im Sinne des Innsbrucker Stadtrechtes gewährleistet. Darüber hinaus hätten die beiden vom Gemeinderat erlassenen Leit- bzw. Richtlinien betreffend CorporateGovernance für Beteiligungsunternehmen der Landeshauptstadt
Innsbruck und Dienstverträge von Managerinnen und Manager auf
Grund der Mehrheitsbeteiligung in jedem Falle Gültigkeit.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme informierte die Geschäftsführung, dass in den zuständigen Gremien der IMG zuletzt keine Mehrheit für eine Erhöhung der Geschäftsanteile der Stadt Innsbruck auf
zumindest 51 Prozent gefunden werden konnte.
2.3 Organe der Gesellschaft
2.3.1 Geschäftsführung

mehrere Geschäftsführerwechsel

Im Prüfzeitraum waren insgesamt drei verschiedene Geschäftsführer
für die Leitung der Innsbruck Marketing GmbH verantwortlich.

Geschäftsführer A

Der langjährige Geschäftsführer A, der die Gesellschaft seit 01.04.2010
selbständig vertrat, hat die IMG mit 28.02.2022 verlassen. Die Gesellschafter der IMG haben mittels Beschlussfassung im Umlaufwege
gemäß § 34 GmbHG den besagten Geschäftsführer abberufen.
Der Rücktritt eines Geschäftsführers ist gemäß GmbHG gegenüber der
Generalversammlung, wenn dies in der Tagesordnung angekündigt
wurde, oder gegenüber allen Gesellschaftern zu erklären. Hievon ist,
wenn ein Aufsichtsrat besteht, dessen Vorsitzender zu verständigen.
Im Rahmen der Generalversammlung vom 24.08.2021 hat der
betreffende Geschäftsführer im Hinblick auf die geplante Neupositionierung der Innsbruck Marketing GmbH die einvernehmliche Auflösung
seines Dienstverhältnisses vorgeschlagen. Die Generalversammlung
beschloss daraufhin einstimmig das bestehende Arbeitsverhältnis bis
längstens 28.02.2022 einvernehmlich zu beenden.
Der diesbezügliche Rücktritt des Geschäftsführers stand gemäß dem
der Kontrollabteilung vorliegenden Protokoll der Generalversammlung
nicht auf der Tagesordnung. Allerdings waren alle Vertreter der Gesellschafter der IMG vollzählig anwesend.

Zl. KA-01448/2023

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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