Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.38
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Sitzungstermine
Empfehlung
Der Aufsichtsrat der IMG muss gemäß GmbHG sowie der diesbezüglichen Geschäftsordnung für den AR mindestens viermal im
Geschäftsjahr eine Sitzung abhalten. Die Sitzungen haben vierteljährlich stattzufinden.
Diesbezüglich hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass die IMG nur
zwei AR-Sitzungen pro Geschäftsjahr im eingesehenen Zeitraum 2019
bis 2022 abgehalten hat. Je eine Sitzung im Halbjahr.
Auch für einen freiwillig eingerichteten Aufsichtsrat sind die hierfür
zwingenden Bestimmungen des GmbHG (insbesondere auch die
gesetzlichen Mindestzuständigkeiten) zu beachten.
Die Kontrollabteilung empfahl, die Sitzungen des (fakultativen) Aufsichtsrates in Zukunft so zu terminisieren, dass der gesetzlichen
Verpflichtung – die Sitzungen haben vierteljährlich stattzufinden –
vollinhaltlich entsprochen werden kann.
Im Rahmen der Stellungnahme teilte die IMG mit, dass künftig der
Empfehlung entsprochen werde.
Höhe der
Vergütungen von
AR-Mitgliedern
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 16.07.2020 wurde eine Richtlinie betreffend Qualifikation und Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern in Beteiligungsunternehmen der Landeshauptstadt
Innsbruck beschlossen.
Mit Übernahme von Aufsichtsratsfunktionen sollen grundsätzlich
Sitzungsgelder und jährliche Entschädigungen gewährt werden. Die
Höhe der Vergütung ist abhängig von der Unternehmensgröße, die sich
nach der Anzahl der Mitarbeiter und der Höhe der Betriebsleistung
bemisst. Die Beträge sind dabei nicht als Maximalbeträge zu verstehen.
Die Innsbruck Marketing GmbH ist ein Kleinunternehmen im Sinne
dieser betreffenden Richtlinie und demzufolge sind die Höhe der
Sitzungsgelder und Entschädigungen wie folgt festgelegt:
Vergütungen Aufsichtsrat für Kleinunternehmen
Sitzungsgeld
pro Sitzung
€ 100,00
Beschluss der
Richtlinie in den
Organen der IMG
Zl. KA-01448/2023
Entschädigung jährlich
Vorsitz
€ 2.000,00
Vorsitz-StV
€ 1.000,00
Mitglied
€ 500,00
Das Amt für Allgemeine Finanzverwaltung und Beteiligungen der MA IV
hat mit Schreiben vom 20.07.2020 den seinerzeitigen Geschäftsführer
der IMG die vorstehende Richtlinie betreffend Qualifikation und
Vergütung von AR-Mitgliedern übermittelt. Des Weiteren wurde
ersucht, diese Bestimmungen zukünftig zu berücksichtigen und die
erforderlichen (gesellschaftsrechtlichen) Veranlassungen zu treffen.
Zudem wurde der Bürgermeister vom Gemeinderat beauftragt, als
Vertreter der Gesellschafterin Stadt Innsbruck die Anwendung dieser
Richtlinie auf geeignete Weise sicherzustellen bzw. auf deren Anwendung hinzuwirken.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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