Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.69
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Die Kontrollabteilung empfahl künftig – entsprechend den von der
Gesellschaft selbst auferlegten Bestimmungen – die Gewährung von
sämtlichen Sondervergütungen im Wege eines Beschlusses sowie der
genauen Nennung des Betrages im Aufsichtsrat zu erwirken.
Im Anhörungsverfahren wurde zugesagt, der Empfehlung zu entsprechen.
5.10 Urlaubsregelung
Aufzeichnungen
Bei der Einsichtnahme seitens der Kontrollabteilung in die Urlaubsaufzeichnungen der jeweiligen Dienstnehmer war auffällig, dass bei der
Berechnung für den Resturlaub teilweise unterschiedliche Urlaubsansprüche (20 anstatt 25 Tage) angegeben wurden. Der Resturlaub
ließ sich daher nicht eindeutig ermitteln. Die Kontrollabteilung teilte dies
der Geschäftsführerin in einer gemeinsamen Besprechung mit.
Daraufhin wurden die Urlaubsaufzeichnungen von der Geschäftsführung überarbeitet und der Kontrollabteilung eine berichtigte
Urlaubsliste übermittelt.
6 Marke Innsbruck
Entwicklung
Bereits am 22.10.2009 beschloss der Gemeinderat der Stadt Innsbruck,
dass die Stadt Innsbruck die Einladung des TVBI zur gemeinsamen und
interdisziplinären Entwicklung einer gesamthaften Marke Innsbruck
annimmt.
Im Bericht der Kontrollabteilung (KA 10504/2011) über die Prüfung von
Teilbereichen der Gebarung und Jahresrechnung 2010 der Innsbrucker
Stadtmarketing GesmbH vom 20.03.2012 wurden die Kosten im Zuge
des Markenentwicklungsprozesses (ohne inhaltlicher Evaluierung)
dargestellt.
Unter anderem wurde auch vermerkt, dass sowohl die Wortbildmarke
„Inns´bruck“ als auch die Wortbildmarke samt Schriftzug „Inns´bruck
Hauptstadt der Alpen“ auf nationaler Ebene im Markenregister (beim
österreichischen Patentamt) angemeldet (18.08.2011) wurde. Die
nunmehrige Einschau zeigte, dass zwischenzeitlich bei letzterer
Wortbildmarke (samt Schriftzug) auch eine internationale Markenregistrierung (17.02.2012) erfolgte.
Die IMG ist daher eingetragener Inhaber der Marke Innsbruck und hat
ferner auch im Gesellschaftsvertrag vom 29.10.2013 “den Markenbildungsprozess weiter zu begleiten und die Marke „Inns´bruck“ zu
hüten“ als Gegenstand des Unternehmens festgeschrieben.
6.1 Marke – Lizenzvereinbarungen und Verlängerung Markenrechte
Regelung
Tochtergesellschaften
Empfehlung
Zl. KA-01448/2023
Im Jahr 2012 wurden Lizenzvereinbarung seitens der IMG mit der Stadt
Innsbruck und dem TVBI (Lizenznehmer) abgeschlossen, welche der
Kontrollabteilung vorlagen. Beide Lizenzvereinbarungen erfolgten
unentgeltlich, wobei der TVBI in der Vereinbarung auch die Nutzung für
zwei Tochtergesellschaften regelte. Die Stadt Innsbruck traf bezüglich
der Tochtergesellschaften eine leicht abweichende Regelung.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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