Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.83
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Recherchen bezüglich der Abweichung zwischen dem präliminierten
Originalbudgetwert und den tatsächlich geleisteten Aufwendungen
bzw. Zahlungen im Finanzjahr 2022 brachte nachstehendes Ergebnis:
außerplanmäßige
Mittelverwendungen
2022
So leistete die Stadt Innsbruck Finanzierungsbeiträge (Gesellschafterzuschüsse) von € 1.100.000,00 an die IMG, angewiesen in drei
Tranchen zu € 150.000,00, € 450.000,00 und € 500.000,00.
In der (Budget-)Sitzung vom 16.12.2021 hat der Gemeinderat anhand
des Abänderungsantrages „Vereinbarung zu den Beschlussfassungen
im Budget-Gemeinderat vom 16.12.2021 mit Schwerpunktsetzungen“
Kürzungen beim Budget des „Stadtmarketings“ für das Jahr 2022
beschlossen.
Mit Mehrheitsbeschluss wurde der vom Amt veranschlagte Budgetwert
für das Sachkonto 1/780100-781210 Transfers an Beteiligungen der
Gemeinde (GA) für das Haushaltsjahr 2022 um € 1,30 Mio. auf einen
Voranschlagswert von € 150.000,00 reduziert.
In der GR-Sitzung vom 03.03.2022 wurden dann über den bereits
obenstehenden genehmigten Originalbudgetwert von € 150.000,00
weitere Gesellschafterzuschüsse im Ausmaß von € 950.000,00
beschlossen. Sohin standen für das Haushaltsjahr 2022 im Ganzen
€ 1.100.000,00 an Finanzbeiträgen zweckgebunden an die IMG zur
Verfügung. Zur budgetären Bedeckung dieser überplanmäßigen
Mittelverwendung wurde die Freigabe von Verstärkungsmittel von
€ 950.000,00 genehmigt.
Darüber hinaus wurden über das Sachkonto 781210 StadtmarketingFinanzierungsbeitrag (GA) weitere Fördermittel von € 130.000,00 als
Sonderbudget Bergsilvester 2022/2023 der IMG zur Verfügung gestellt.
Diese außerplanmäßige Mittelverwendung hat der Gemeinderat in
seiner Sitzung vom 14.07.2022 genehmigt. Die budgetäre Bedeckung
dazu erfolgte ebenfalls aus den Verstärkungsmitteln.
Außerdem erhielt die IMG aus dem städtischen Haushalt erneut
zusätzliche Geldmittel für das Geschäftsjahr 2022 von € 134.500,00 zur
Durchführung des Bergsilvesters 2022/2023. Zum einen zur
Abdeckung der finanziellen Mehrkosten von € 72.000,00 hinsichtlich
des Feuerwerks auf der Seegrube. Zum anderen zur Begleichung der
Mehrkosten von € 62.000,00 für die Verlängerung des 3D-Fassadenmappings bis 06.01.2023.
Die beiden außerplanmäßigen Mittelverwendungen wurden aufgrund
der Dringlichkeit, um die Auftragsvergabe noch rechtzeitig durchführen
zu können, in der Sitzung des Stadtsenates vom 23.11.2022
mehrheitlich beschlossen. Der Gemeinderat hat tags darauf den
betreffenden Antrag des Stadtsenates bezüglich dieser Mehrkosten
angenommen. Die diesbezügliche Bedeckung erfolge über die vermehrte Mittelaufbringung bei der Kommunalsteuer.
Zl. KA-01448/2023
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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