Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf

- S.119

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2023
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Berechnungsmodell
Für die Aktuelle Stunde ist eine Stunde Redezeit gemäß GO § 16(4) vorgesehen. 50% der Redezeit sind zu gleichen Teilen
Gemeinderatsparteien zuzuweisen. Hat sich eine Gemeinderatspartei im Zuge der Periode gespalten, so ist die Sockelzeit
aliquot der Anzahl der Mandatare aufzuteilen. Die zweiten 50% werden durch die Anzahl der 40 Mandatare dividiert und mit
der Anzahl der Mandatare einer Gemeinderatspartei oder „Abspaltung“ multipliziert. Alle weiteren Redezeiten werden
analog zur Regelung bei der Aktuellen Stunde berechnet.

Regelung für die Behandlung von Dringenden Anträgen und Anträgen
• Es gilt eine Redezeitbeschränkung für diesen Tagesordnungspunkt. Die Antragssteller erhalten für das Referieren der
selbst eingebrachten Anträge bzw. Dringenden Anträge jeweils 1,5 Minuten zusätzlich. Der/Die im Vorfeld festgelegte
Ressortführende erhält ebenfalls 1,5 Minuten zusätzlich, um auf den Antrag außerhalb der Redezeit reagieren zu
können.

Folgende Sonderregelungen werden vorgeschlagen
• Wortmeldungen zur Geschäftsordnung, Berichterstattungen des Bürgermeisters oder der Ausschussvorsitzenden fallen
nicht unter die Redezeitbeschränkung.
• Durch die Koppelung von ÖVP und TSB wird dem Seniorenbund die Sockelzeit zugeschlagen, die Redezeit als Mandatar
hingegen dem Klub der ÖVP. Daher kann der Seniorenbund auch die Redezeit der ÖVP konsumieren.
• Verlässt ein Mitglied einer gespaltenen Gemeinderatspartei während der Sitzung den Gemeinderat, so verfallen allfällig
verbleibende Zeiten. Ist bereits einen Tag vor der Sitzung die Abwesenheit bekannt, wird der Redezeitvorschlag
entsprechend angepasst.