Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf
- S.141
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Die Kontrollabteilung empfahl der Geschäftsführung, künftig bei genehmigungspflichtigen Geschäften unbedingt die Zustimmung der verantwortlichen Organe der Gesellschaft einzuholen.
2.3.2 Aufsichtsrat
Aufsichtsrat gemäß
Gesellschaftsvertrag
Die Innsbruck Marketing GmbH hat keine Verpflichtung zur Bestellung
eines Aufsichtsrates nach den Bestimmungen des GmbHG. Der
Gesellschaftsvertrag sieht allerdings vor, dass die IMG einen aus vier
Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat zu installieren hat.
Den einzelnen Gesellschaftern der IMG – Stadtgemeinde Innsbruck,
Tourismusverband Innsbruck und seinen Feriendörfern, Wirtschaftskammer Tirol und Zentrumsverein – steht jeweils das Recht zu, ein
Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden.
In jedem Fall ist die Wahl des von der Stadtgemeinde Innsbruck
entsandten Aufsichtsratsmitglieds zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates ausgeschlossen.
Neubestellung von
AR-Mitgliedern
Empfehlung
Entsprechend der Vorlage der städtischen Fachdienststelle der MA IV
(Allgemeine Finanzverwaltung und Beteiligungen) war die Funktionsperiode des Aufsichtsrates der Innsbruck Marketing GmbH im Jahr
2018 ausgelaufen. Eine Entsendung war für die jeweilige neue Zeitspanne vorzunehmen.
Mit Beschluss des Stadtsenates vom 23.01. bzw. 06.02.2019 wurde ein
neues Mitglied nominiert und in den Aufsichtsrat der Innsbruck
Marketing GmbH für die neue Funktionsperiode entsendet. Der
damalige Geschäftsführer der IMG wurde von der städtischen Fachdienststelle mit Schreiben vom 07.02.2019 über die Entsendung des
betreffenden neuen städtischen Aufsichtsratsmitgliedes in Kenntnis
gesetzt. Zudem wurde um eine diesbezügliche Veranlassung des
StS-Beschlusses ersucht.
Die Kontrollabteilung zeigte sich über den Umstand verwundert, dass
erst im Jahr 2022 von der aktuellen Geschäftsführerin der IMG die
obgenannte Neubestellung des von der Stadt Innsbruck im Jahr 2019
entsendeten Mitgliedes zum Aufsichtsrat zur Eintragung in das
Firmenbuch angemeldet wurde.
Entsprechend dem GmbHG hat der Geschäftsführer jede Neubestellung und Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern unverzüglich mit
Angabe deren Namen und Geburtsdatum zur Eintragung in das
Firmenbuch anzumelden. Die Eintragung oder Löschung eines Aufsichtsratsmitgliedes im Firmenbuch hat allerdings deklarative Wirkung.
Die Kontrollabteilung empfahl, künftig jede Änderung in der Zusammensetzung des Aufsichtsrates der IMG gemäß den Bestimmungen des GmbHG unverzüglich zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden.
Im Rahmen der Stellungnahme teilte die IMG mit, dass künftig der
Empfehlung entsprochen werde.
Zl. KA-01448/2023
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
8