Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf

- S.147

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Der Geschäftsführer hat gemäß GmbHG dem Aufsichtsrat regelmäßig,
mindestens vierteljährlich, über den Gang der Geschäfte und die Lage
des Unternehmens im Vergleich zur Vorschaurechnung unter
Berücksichtigung der künftigen Entwicklung zu berichten.
In diesem Zusammenhang verwies die Kontrollabteilung auf die
erlassene Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der IMG, in welcher
u.a. festgeschrieben wurde, dass der Geschäftsführer auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und
Zielen unter Angabe von Gründen einzugehen hat.
Die Kontrollabteilung empfahl, diesem Erfordernis in Zukunft ausnahmslos und rechtzeitig zu entsprechen.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass
dieser Empfehlung zukünftig nachgekommen werde.
Beschlussfassung
Haushaltspläne
Empfehlung

Überdies stellte die Kontrollabteilung fest, dass die Haushaltspläne
(Wirtschaftspläne) für das kommende Geschäftsjahr den Organen der
Gesellschaft teilweise nicht fristgerecht (vor Beginn des Wirtschaftsjahres) zur Begutachtung und Beschlussfassung vorgelegt wurden.
Die Kontrollabteilung empfahl, künftig mehr Augenmerk auf eine fristgerechte Vorlage des Budgets und dessen Genehmigung vor Beginn
des Geschäftsjahres durch das zuständige Organ der IMG zu legen.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass
dieser Empfehlung zukünftig nachgekommen werde.
2.5 Jahresabschluss

Erstellung des
Jahresabschlusses

Gemäß den Bestimmungen des UGB in Verbindung mit dem
Gesellschaftsvertrag hat der Geschäftsführer innerhalb der gesetzlichen Frist von fünf Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres den um
den Anhang erweiterten Jahresabschluss zu erstellen und den
Mitgliedern des Aufsichtsrates vorzulegen.
Dahingehende Recherchen der Kontrollabteilung zeigten, dass der
seinerzeitige Geschäftsführer den Mitgliedern des Aufsichtsrates der
IMG die betreffenden Jahresabschlüsse der Jahre 2019 und 2020 nicht
fristgerecht zur Prüfung übergeben hat. So wurde der Jahresabschluss
2019 in der Sitzung des Aufsichtsrates vom 30.06.2020 behandelt. Der
Jahresabschluss 2020 wurde dem Aufsichtsrat im August 2021 vom
Geschäftsführer vorgelegt. Die Prüfung der genannten Unterlagen
bildet einen zentralen Bestandteil der Überwachungstätigkeit des
Aufsichtsrates als Kollegialorgan.

Prüfung und
Feststellung des
Jahresabschlusses

Zl. KA-01448/2023

Entsprechend dem GmbH-Gesetz hat die Prüfung und Feststellung des
Jahresabschlusses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des
Aufsichtsrates durch die Generalversammlung in den ersten acht
Monaten jedes Geschäftsjahres für das abgelaufene Geschäftsjahr zu
erfolgen.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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