Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf
- S.167
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5.4 Personalstruktur 2019 bis 2022
Entwicklung
2019 – 2022
Die Kontrollabteilung hat die in der nachfolgenden Tabelle zusammenfassend die Vollzeitäquivalente (VZÄ) inklusive Geschäftsführung jeweils zum 31.12. der prüfungsrelevanten Jahre dargestellt und auch
das Jahr 2022 berücksichtigt. Ergänzend erwähnt die Kontrollabteilung,
dass die gesetzliche Normalarbeitszeit 40 Wochenstunden beträgt.
Die Anzahl der Köpfe hat sich zu den jeweiligen Stichtagen vom Jahr
2019 (2 Dienstnehmer inkl. Geschäftsführer) bis 2022 auf 4 Dienstnehmer (inklusive Geschäftsführung) verdoppelt. Auch die Wochenstundenanzahl der Dienstnehmer hat sich (teilweise unterschiedlich
bzw. schrittweise) erhöht. Insgesamt stieg das VZÄ von 2,00 im Jahr
2019 auf 3,88 im Jahr 2022 (berechnet bei einer Normalarbeitszeit von
40 Wochenstunden). Die Stundenanzahl der Dienstnehmer wurde
dabei von den Jahreslohnkonten bzw. von den Dienstverträgen herangezogen.
5.5 Dienstverträge Geschäftsführer
Anzahl Geschäftsführer
In der relevanten Zeit der Prüfungseinschau waren insgesamt drei Personen als Geschäftsführer tätig.
Erster Geschäftsführervertrag –
Valorisierung
Der erste Geschäftsführer wurde laut dem der Kontrollabteilung
vorliegenden Dienstvertrag mit Beschluss der Generalversammlung
vom 01.04.2010 als Geschäftsführer bestellt. Der Geschäftsführervertrag wurde unbefristet abgeschlossen und knüpfte an ein bestehendes Vertragsverhältnis nahtlos an.
Empfehlung
Ferner wurde ein Bruttogehalt samt Sonderzahlungen vereinbart. Als
Wertsicherung wurde vertraglich die Gehaltsanpassung entsprechend
jener bei der Stadt Innsbruck festgehalten. Bezüglich der Valorisierung
war für die Kontrollabteilung auffällig, dass diese gem. den vorliegenden Jahreslohnkonten gegenüber den Wertsicherungen für die
städtischen Bediensteten im Beobachtungszeitraum eine Abweichung
ergaben.
Beim seinerzeitigen Geschäftsführer wurde die Valorisierung in den
Jahren 2020 und 2021 entsprechend den städtischen Anpassungen
durchgeführt. Im Jahr 2022 wurde jedoch keine sog. Indexanpassung
vorgenommen. Die letzten beiden Gehaltsabrechnungen der Monate
Jänner und Feber 2022 entsprachen lt. den vorliegenden Prüfungsunterlagen dem Gehalt des Vorjahres (2021). Von dieser Basis wurde
bei der einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses mit dem
Geschäftsführer (Ende Feber 2022) auch die Urlaubsersatzleistung
berechnet.
Zl. KA-01448/2023
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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