Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf

- S.290

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(zu Punkt 50.31)

StR Rudi Federspiel

Stadtmagistrat Innsbruck

GRin Beatrix Klaus

eingelangt am

GRin Marlene Trinkl

12. Okt. tOi:3

GRin Astrid Denz

1. Bgm.-Stv. Markus Lassenberger
KO Andrea Dengg

i~ t P--A,{~t;,(}/1-01„-3

Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

KO Stv. Andreas Kunst

Innsbruck, am 01.10.2023

Antrag
betreffend eine Vereinbarung „Wahlkampfkostenobergrenze" für die
Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen 2024

Der Gemeinderat möge beschließen:
Herr Bürgermeister wird ersucht, mit den im Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck
vertretenen Wahlparteien und Einzelmandatarinnen/-mandataren Gespräche dahingehend
aufzunehmen, dass bezüglich der Wahlwerbeaktivitäten im Hinblick auf die Bürgermeisterund Gemeinderatswahlen 2024 eine Wahlkampfkostenobergrenze in Höhe von€ 300.000,- je
wahlwerbende Gruppierung in Form einer allseitigen Vereinbarung festgehalten werde.
Begründung:
Angesichts der zunehmend prekärer werdenden finanziellen Situation weiter Kreise der
Bevölkerung muss die Wahlkampfkostenrückerstattung begrenzt werden . Auch im Sinne eines
ressourcenschonenden Wahlkampfes erscheint eine Begrenzung der Wahlkampfkosten
angebracht.
Bedeckungsvorschlag: nicht erforderlich

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