Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf

- S.318

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offiziell über die aktuellen Herausforderungen betreffend Personalmangel als
Eigentümervertreter des städtischen Anteils informiert, mit der Bitte, auch die
GemeinderätInnen über den gegenständlichen Sachverhalt zu informieren.
Frage 4:

Wurden, und wenn ja welche, Maßnahmen von Seiten des Bürgermeisters bzw. der
zuständigen Stadträtin unternommen, um den ständigen ÖPNV-Ausfällen entgegenzuwirken?

Antwort:

Siehe die weiteren Ausführungen in den untenstehenden Antworten.

Frage 5:

Wenn nein, warum blieb man so lange untätig?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 4.

Frage 6:

Warum hat man die Linien 501-504 an einen Subunternehmer vergeben, der offensichtlich nicht in der Lage ist, die vereinbarten Leistungen durchzuführen?

Antwort:

Es war zum Vergabezeitpunkt nicht ersichtlich, dass der Subunternehmer
nicht über ausreichendes Personal verfügen würde.

Frage 7:

Welche Konsequenzen sind daraus (zu Frage 6) abzuleiten?

Antwort:

Das Angebot auf den genannten Regionallinien wurde in Abstimmung mit
dem VVT vorübergehend reduziert.

Frage 8:

Entspricht es den Tatsachen, dass um den Betrieb aufrecht zu erhalten, FahrdienstmitarbeiterInnen entgegen den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (Lenk- und
Ruhezeiten, Wochenendruhe) eingesetzt werden?

Antwort:

Nein, bevor es zu Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben kommt, entfallen
Fahrten. Erst vor wenigen Tagen hat sich der Arbeitsinspektor von der Wirksamkeit der von der IVB gesetzten Maßnahmen zur Vermeidung von Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz überzeugt.

Frage 9:

Welche Maßnahmen werden unternommen, um die Personalsituation zu verbessern, bzw. insbesondere auch bereits aktive MitarbeiterInnen zu halten?

Antwort:

Es wurden diverse Maßnahmen gesetzt, um die MitarbeiterInnen im Unternehmen zu halten, wie z. B. Entlastung durch Leistungserbringung in der Region
durch Subunternehmer, Beendigung der Parkraumbewirtschaftung mit
31.12.2022, Ticketkontrolle durch Externe. Mit Umsetzung des neuen Onboarding-Prozesses seit 10/2022 wird der/die MitarbeiterIn ohne Bus-Führerschein
während eines befristeten Dienstverhältnisses (2-3 Monate) nach einem
neuen Ausbildungsplan zur Busfahrerin/zum Busfahrer ausgebildet. Der Führerschein wird von der IVB bezahlt und im Falle des Austritts der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters erfolgt ein Ausbildungskostenrückersatz. Nach dieser
ersten Phase erhält die/der MitarbeiterIn einen unbefristeten Dienstvertrag.
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