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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf

- S.356

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der Betriebsvereinbarung für die Bediensteten der Innsbrucker Verkehrsbetriebe AG und der Stubaitalbahn AG zur Dienst- und Besoldungsordnung für
die Angestellten und Lohnbediensteten österreichische Privatbahnunternehmungen (BV) bestimmt. Das heißt am Beispiel eines/einer BusfahrerIn:



Bedienstete vor 31.07.1998 – Höherreihung zu Einstufung DBO (Betrievereinbarung) Präambel SB4 (lVa/5-lVb/15-Va/25-Vb/30-Vla) + Zulagen
Bedienstete ab 01.08.1999 bis 31.12.2010 laut DBO; z. B Busfahrer – ON 7
a (Omnibuslenker ll/Einsteiger–lllb/-15-lVa); ON 13 (Omnibuslenker I/Erfahrener – Illb/3-lVa/7-lVb/8-Va/7-Vb)

Bedienstete ab 01.10.2011 – Einreihung laut Überleitungstabelle KV-EU; z. B.
Busfahrer (ON 7a DBO) Verwendungsgruppe C/Einsteiger; (ON 13 DBO) Verwendungsgruppe D/Erfahrene + Zulagen lt. KV-EU
Frage 2

Sind Gehaltsschemaanpassungen geplant? Wenn ja, welche?

Antwort:

Nein. IVB-FahrerInnen erhalten ihr Gehalt nach dem oben angeführten
Schema. Es gibt eine bereits zwischen den SozialpartnerInnen ausverhandelte Gehaltserhöhung im Ausmaß der rollierenden Inflation mit 01.12.2023.

Frage 3:

Wie sieht das Lohnschema respektive das Gehaltsschema bei der Innbus GmbH
aus?

Antwort:

Das Lohnschema richtet sich nach dem Bundeskollektivvertrag für die Bediensteten in den privaten Autobusbetrieben.

Frage 4:

Sind Gehaltsschemaanpassungen geplant? Wenn ja, welche?

Antwort:

Es sind keine Gehaltsschemaanpassungen geplant, aber seit September 2023
wurden die Regeln für die Qualifikationspauschalen für die FahrerInnen angepasst, sodass rund 50 zusätzliche FahrerInnen davon profitieren. Aktuell
erhalten rund 180 FahrerInnen zusätzlich Qualifikationspauschalen. Es gibt
eine zwischen den SozialpartnerInnen bereits ausgehandelte Gehaltserhöhung im Ausmaß der rollierenden Inflation zum 01.01.2024.

Frage 5:

Falls die beiden Gehaltsschemas unterschiedlich sind, das heißt, falls MitarbeiterInnen verschieden entlohnt werden, warum ist dies so? Sprich: Warum verdienen
einige Mitarbeitende für die gleiche Tätigkeit mehr bzw. weniger?

Antwort:

Welcher Kollektivvertrag auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden ist, hängt davon ab, welchem Arbeitgeberverband der/die Arbeitgeber/in angehört. Mit
dem Erwerb einer Gewerbeberechtigung ist die Mitgliedschaft bei der entsprechenden Fachorganisation in der Wirtschaftskammerorganisation verbunden. Hat diese Fachorganisation einen Kollektivvertrag abgeschlossen,
ist die lückenlose Geltung des Kollektivvertrages im betreffenden Wirtschaftszweig gewährleistet.
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