Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf
- S.383
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Antwort:
Es gibt noch keine Straßenplanung. Die Lage ist im Masterplan Radverkehr 2030 als Route gekennzeichnet. Im aufgelegten Bebauungsplan werden
die Straßenfluchtlinien festgelegt.
Frage 3:
Müssen zur Realisierung des Radweges auf Höhe der Schrebergartensiedlung
(Hallerstraße 71 bis 73 und weitere) Fremdgrundstücke in Anspruch genommen
werden?
Antwort:
Im Wesentlichen werden Grundstücke im öffentlichen Eigentum genutzt. In
einem kurzen Abschnitt wird womöglich auch ein Privatgrundstück benötigt.
Eine genaue Planung liegt dazu aber noch nicht vor.
Frage 3a:
Wenn ja, wie viele Grundstücke sind davon betroffen?
Antwort:
Es sind vermutlich sechs Grundstücke betroffen. Zwei Grundtücke öffentliches Gut, zwei Grundstücke der Österreichischen Bundesbahnen AG (ÖBB),
ein Grundstück der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) und ein
Grundstück Hauseigentumsgemeinschaft Hallerstraße 77.
Frage 4:
Wenn die Frage 3 mit "Ja" zu beantworten ist, wem gehören die Fremdgrundstücke
(genaue Auflistung)?
Antwort:
Grundstück 342/2 KG Mühlau, IIG, Rossaugasse 4
Grundstück 342/3 KG Mühlau, ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
Grundstück 342/1 KG Mühlau, ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
Grundstück 345/3 KG Mühlau, Wohnungseigentumsgemeinschaft Hallerstraße 77
Grundstück 842/2 KG Mühlau, Stadt Innsbruck (öffentliches Gut)
Grundstück 814/3 KG Mühlau, Stadt Innsbruck (öffentliches Gut)
Frage 5:
Hat es mit den GrundstücksbesitzerInnen bereits Verhandlungen zum Ankauf der
Grundstücke gegeben?
Antwort:
Nein.
Frage 5a:
Wenn ja, mit welchen GrundstücksbesitzerInnen?
Antwort:
-
Frage 6:
Gibt es zu den unter Frage 5 angeführten Verhandlungen bereits Ergebnisse?
Wenn ja, wie sehen diese im Detail aus?
Antwort:
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