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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf

- S.397

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der Veranstaltung am 31.05.2023 im Höttinger Vereinsheim so mitgeteilt. Voraussetzung für die Erlangung eines wasserrechtlichen Bescheides ist die
Beibringung der Zustimmungserklärungen der betroffenen GrundeigentümerInnen. Momentan sollen die wesentlich betroffenen Grundstücke durch die
Stadt Innsbruck angekauft werden, um den restlichen EigentümerInnen, mit
welchen schon intensive Verhandlungen geführt wurden, den Umsetzungswillen darzulegen.
2) Retentionsbecken:
-

-

Erlangung eines grundsätzlichen wasserrechtlichen Bescheides zum Retentionsbecken (Talsperre) im Jahr 2023 zur Würdigung aller externen
Gutachten im Sinne der behördlichen Bestätigung der Umsetzbarkeit mit
Auftrag der Durchführung eines wasserbautechnischen Modellversuches.
Vergabe eines wasserbautechnischen Modellversuches 2024 zur Klärung
der Auflagenpunkte der Staubeckenkommission und des wasserbautechnischen Sachverständigen.
2025 Erwirkung des Wasserrechtsbescheides. Anschließend Förderverhandlungen.
Realisierungszeitraum aufgrund der bautechnischen und fördertechnischen Rahmenbedingungen bis zu 10 Jahre.

Auch dieser Zeitrahmen wurde der Bürgerinitiative "Höttinger Bach" so kommuniziert.
Frage 2:

Gibt es einen Projektzeitplan für die hintere Geschieberückhaltung?

Antwort:

Ja.

Frage 2a:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

-

Frage 2b:

Wenn ja, wie lautet dieser?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1b.

Frage 3:

Weshalb zieht man den Modellversuch nicht vor?

Antwort:

Vor Umsetzung eines wasserbautechnischen Modellversuches ist der grundsätzliche wasserrechtliche Bescheid abzuwarten, da sich Änderungen in der
Ausführung aus den noch ausstehenden Sachverständigen-Gutachten ergeben könnten und der aufwändige und kostenintensive Versuch wiederholt
werden müsste.

Frage 4:

Ist die Ausschreibung für das Geschieberückhaltebecken bereits erfolgt?

Antwort:

Nein.
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