Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf
- S.403
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(zu Punkt 54.3)
^^
Gemeinderatsfralrtion Gerechtes Innsbruck
Maria-Thereslen-Straße18. 6020 Innsbruck
RECHTES
Stadtmagistrat Innsbruck
www.gereclites-innsbruck. at
eingelangt am
J9. Nov. 2023
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GeschäftsstellefürGemeinderatundStadlsenat
6. November 2023
Anfrage
bzgl. der Änderung der Meldezettel und Schriftverkehr der Stadt Innsbruck.
Seit 1. November 2023 finden sich auf dem Meldezettel "männlich" , "weiblich", "inter" , "divers" ,
"offen" bzw. "keine Angabe" angeführt. Die Meldegesetznovelle wird It. Medienberichten auch in
automatisch generierten Formularen der Stadt Innsbruck berücksichtigt. So werden etwa
Unternehmen statt mit "Sehr geehrte Damen und Herren" künftig nur noch mit "Guten Tag"
angesprochen. Auch die städtischen Mitarbeiterinnen sollen im persönlichen Schriftverkehr diese
Anreden verwenden. Der Verfassungsgerichtshof entschied It. Medienberichten bereits vor fünf
Jahren, dass intersexuelle Personen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist,
ein Recht auf eine ihrer Geschlechtlichkeit entsprechende Eintragung im Personenstandsregister"
haben. Der Nationalrat beschloss daraufhin vor einem Jahr eine Änderung des Meldegesetzes.
Und diese setzt die Stadt Innsbruck mit 1. November nun um. (Quelle: Tiroler Tageszeitung)
1. Welche Unterlagen müssen dem Melde- und Einwohnerwesen vorgelegt werden, um zu
beweisen, dass die antragsstetlende Person entweder "männlich" , "weiblich" , "inter" , "divers" ,
oder "offen" ist?
2. Wird im Stadtmagistrat zukünftig intern auf die Bezeichung "Mitarbeiter" und "Mitarbeiterin" ,
"Magistratsdirektor" und "Magistratsdirektorin", Abteilungsleiter" und "Abteilungsleiterin" etc.
verzichtet, zumal die Stadt laut diesen neuen Anweisungen eine Diskriminierung von Menschen
verhindern will, und man sich nicht sicher sein kann, ob ein männlicher Mitarbeiter bzw. einer
weibliche Mitarbeiterin in Wahrheit nicht "inter", "divers" bzw. "offen" etc. ist?
3. Wennja, mit konkret welcher Begründung?
4. Wenn nein, warum nicht?
5. Wird bei den Beteiligungen der Stadt Innsbruck zukünftig auch auf die Bezeichung "Mitarbeiter"
und "Mitarbeiterin", "Magistratsdirektor" und "Magistratsdirektorin", Abteilungsleiter" und
Abteilungsleiterin" etc. verzichtet, zumal die Stadt laut diesen neuen Anweisungen eine
Diskriminierung von Menschen verhindern will, und man sich nicht sein kann, ob ein männlicher
,
Mitarbeiter bzw. einer weibliche Mitarbeiterin in Wahrheit nicht "inter", "divers" bzw. "offen" etc. ist?
6. Wenn ja, mit konkret welcher Begründung?
7. Wenn ja, warum nicht?