Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf

- S.59

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42.

MagIbk/63223/SP-VO-BSP/1
Erlassung einer Bausperre, Amras, Bereich Amraser-See-Straße,
Geyrstraße, Gerhart-HauptmannStraße, gemäß § 75 Abs. 2
TROG 2022

Der Akt wird von der Tagesordnung abgesetzt.
43.

MagIbk/51881/SP-BB-GH/1
Bebauungsplan Nr. MA-B1, Gewerbegebiet Mühlau/Arzl, Bereich
zwischen Haller Straße 71 bis 91
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25/s), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2022

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist zum oben genannten Entwurf eine
Stellungnahme des Baubezirksamtes als
Verwalterin der Landesstraße eingegangen,
worin kein Einwand gegen den Bebauungsplanentwurf erhoben wird.
Da kein Einwand vorliegt, wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr. MA-B1 zu beschließen.

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von StRin Mag.a Mayr und GR Mag. Plach,
2 Stimmen; gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
23.10.2023:
Die oben genannten Verordnungen bezüglich Örtlicher Bauvorschriften laut § 19 TBO
1998 und bezüglich Abstellmöglichkeiten
laut § 8 Abs. 5, 2. Satz TBO 1998 im Bereich zwischen Lieberstraße, Müllerstraße,
Glasmalereistraße und Maximilianstraße
werden aufgehoben.
45.

Einbringung von dringenden Anfragen

Bgm. Willi teilt mit, dass innerhalb der vorgesehenen Frist zwei dringende Anfragen
eingelangt sind, deren Beantwortung unter
dem entsprechenden Tagesordnungspunkt
erfolgen wird. Er bringt daraufhin diese Anfragen zur Kenntnis.
45.1

MagIbk/54511/GfGR-AF/101/2023
Nachbesetzung Abteilungsleitung-Stellvertretung in der Mag.Abt. I, Allgemeine Verwaltungsdienste (GR Depaoli)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):

Bgm. Willi verliest

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
23.10.2023:

beiliegende dringende Anfrage von
GR Depaoli, GRin Dengg, GR Mag. Krackl
und GR Mayer.

Der oben genannte Plan wird gemäß
§ 64 TROG 2022 beschlossen.

45.2

44.

MagIbk/59685/SP-VO-AH/1
Aufhebung der Verordnung bezüglich Örtlicher Bauvorschriften
laut § 19 TBO 1998 und der Verordnung bezüglich Abstellmöglichkeiten laut § 8 Abs. 5, 2. Satz
TBO 1998 im Bereich zwischen
Lieberstraße, Müllerstraße, Glasmalereistraße und Maximilianstraße

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
GR-Sitzung 09.11.2023

MagIbk/54511/GfGR-AF/102/2023
Städtischer Wohnungsleerstand,
konkrete Angaben (GRin Bex, BSc)

Bgm. Willi verliest
beiliegende dringende Anfrage von
GRin Bex, BSc, GR Mag. Fritz, GR Lukovic,
BA MA MA und StRin Mag.a Schwarzl.