Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf

- S.3

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-3-

der Landeshauptstadt Innsbruck vom
09.11.2023 zum IIG-Projekt-Durchführungsbericht "Campagne Reichenau Freiraum und Sportanlagen, Durchführungsbericht zum Baubeschluss" zur
Kenntnis.
3.

Die IIG wird mit der Umsetzung des
Projektes "Campagne Reichenau Freiraum und Sportanlagen" entsprechend dem Durchführungsbericht zum
Baubeschluss vom 13.10.2023 beauftragt.

4.

Der Gemeinderat stimmt folgenden
städtischen Vermögensübertragungen
an die IIG, die für die Realisierung der
Baufelder II (IIG) und III (NHT) sowie
die Errichtung der Sportanlagen und
des Freiraumes notwendig sind, zu:
a) Einbringung der städtischen Grundstücke "Campagne Süd" 972
EZ 162 KG Pradl, 945 EZ 375
KG Pradl, 964/1 und 964/2 EZ 1247
KG Pradl in die IIG; nach Vermessung Rückübertragung der neuen
Teilfläche für das Baufeld III (NHT)
an die Stadt zur Veräußerung an
die NHT gemäß Partnerschaftsvertrag.
b) Die den Freiraum betreffenden
Grundstücke 964/1 und 964/2
EZ 1247 KG Pradl werden nach erfolgter Freiraumanlagenerrichtung
an die Stadt Innsbruck im Sinne der
steuerbegünstigten Regelungen
(BGBl. I Nr. 142/2000) rückübertragen.

5.

Der Gemeinderat stimmt dem von der
IIG vorgeschlagenen Grundstückstausch hinsichtlich der für die Umsetzung der Sportanlage ASKÖ unbedingt
notwendigen Teilfläche des im Eigentum der "Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB AG)" befindlichen Teilgrundstückes 966 EZ 1636 KG Pradl
im Ausmaß von ca. 2.700 m2 (Langer
Weg 29) mit dem städtischen Gewerbegrundstück 826/2 EZ 918 KG Amras
im Ausmaß von 3.416 m2 (Valiergasse 14) zu. Die derzeit von der IKB
AG genutzte Teilfläche für das Kabellager am Langen Weg 29 soll nach dem

GR-Sitzung 14.12.2023

städtischen Erwerb ebenfalls unentgeltlich in die IIG für den ASKÖ Sportbereich eingebracht werden.
6.

Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird einerseits mit der Erstellung der Einbringungsverträge nach dem Beschlusspunkt 4. und andererseits zur Finalisierung der Verhandlungen über den
Tauschvertrag mit der IKB AG gemäß
Beschlusspunkt 5. inklusive Einbringung dieser Tauschfläche in die IIG beauftragt. Nach Vorliegen der betreffenden Verträge sind diese den städtischen Gremien zur Beschlussfassung
vorzulegen.

7.

Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird mit
der Abstimmung und Abwicklung der
Finanzierung hinsichtlich der notwendigen Transferzahlungen für die Errichtung "Campagne Reichenau Freiraum
und Sportanlagen" beauftragt.

9.

Maglbk/61130/LA-LSA/1/KOB/1
Agrargemeinschaft Waldinteressentschaft Igls und Congress und
Messe Innsbruck GmbH, Nachtragsvereinbarung zur Errichtung
von E-Ladestationen beim Congresszentrum Igls

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 22.11.2023:
1.

Die Stadt Innsbruck stimmt der Errichtung von zwei E-Ladestationen gemäß
dem Plan der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), Strom-Netz, vom
28.07.2022, Plan Nr. E-L_22_12 auf
dem Grundstück 726/3 KG 81112 Igls
zu.

2.

Der anhängende Vertragsentwurf, Fassung 09.10.2023, Nachtragsvereinbarung zum Bestandvertrag vom
14.08.2006 und Baurechtsvertrag vom
03.11.2006, GZ IISG-0402/2005, wird
zustimmend zur Kenntnis genommen.

3.

Die Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, geringfügige Änderungen an der
Vereinbarung, welche deren Inhalt