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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf

- S.45

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Bürgermeisters durch das Amt für Tiefbau erfolgen. Die Beauftragung
und Bedeckung der Kosten übernahm wiederum das Amt für Tiefbau.
Bis Mitte November 2022 waren Leistungen im Umfang von netto
€ 13.927,59 abgerechnet worden. Die Bedeckung erfolgte nunmehr
über das Konto 1.728000 des Fonds 034110 Tiefbau (gemischter
Unternehmensbereich, 30 % Vorsteuer), die Kosten betrugen somit
brutto € 15.877,45.
In Summe beliefen sich die über das Budget des Amtes für Tiefbau
bedeckten Gesamtkosten aus allen drei Beauftragungen auf brutto
€ 78.081,07. Unter Einberechnung des Kostenanteils der IIG (netto
€ 24.949,68) würden sich die Gesamtkosten mit rd. € 103.000,00
ergeben.
Beanstandung und
Empfehlung

Die Kontrollabteilung beanstandete, dass unter dem Aspekt des
Zusammenrechnungsgebotes im Rahmen der Auftragserweiterung und
somit dem Überschreiten eines Gesamtauftragswertes von netto
€ 25.000,00 keine Vorlage an den Stadtsenat erfolgt war. Sie sprach
eine Empfehlung aus, künftig vermehrt Augenmerk auf die Ermittlung
des geschätzten Auftragswertes zu legen sowie für Auftragserweiterungen ab einer Gesamtauftragssumme von mehr als netto
€ 25.000,00 den Stadtsenat zu befassen.

Reaktion im
Anhörungsverfahren

Das Amt für Tiefbau gab im Zuge des Anhörungsverfahrens an, dass
der tatsächliche Aufwand zum Projektstart unterschätzt worden sei und
aufgrund der Eigendynamik der notwendigen Stakeholderabstimmungen Mehraufwendungen erforderlich wurden. Der Empfehlung der Kontrollabteilung würde künftig verstärkt Rechnung getragen.

Beschaffungsanwendung VEMAP –
Beanstandung und
Empfehlung

Die Kontrollabteilung stellte fest, dass die elektronische Beschaffungsanwendung VEMAP (2021: € 21.876,00; 2020: € 21.600,48) bis zu
diesem Zeitpunkt zur Gänze über das Budget des Amtes für Tiefbau
abgerechnet wurde, obwohl die Anwendung auch von anderen
Dienststellen genutzt wird.
Nachdem auch bei diversen anderen ITK-Anwendungen eine
Kostenaufteilung nach Dienststellen und Nutzern erfolgt, regte die
Kontrollabteilung an, eine entsprechende Kostenaufteilung zu prüfen.

Reaktion im
Anhörungsverfahren

Das Amt für Tiefbau und die MA IV – Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung haben hierzu mitgeteilt, dass sich der
IT-Ausschuss bereits 11.04.2016 mit der Frage der magistratsweiten
Kostenübernahme befasst hätte, eine entsprechende Klärung jedoch
ausstehe. Das Amt für Tiefbau sähe eine magistratsweite Übernahme
der Kosten und darüber hinaus eine magistratsweite Regelung der
Administrationstätigkeit als zweckmäßig an.
3.5.2 Ansatz 612200 Grabungsbedingte
Straßenwiederherstellung (GA)

Abstattungsbeträge
für endgültige
Instandsetzungsarbeiten

Der Ansatz 612200 Grabungsbedingte Straßenwiederherstellung
umfasst das Sachkonto 728200 Entgelte für sonstige Leistungen, das
vom Amt für Tiefbau bebucht wird, und das Ertragskonto 810000
Leistungserlöse, für welches das Amt für Straßenbetrieb

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Zl. KA-14141/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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