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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf

- S.55

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Verwaltung (€ 89.304,78) und aus den sonstigen Aufwandsentschädigungen (€ 12.709,80). Die betreffenden Aufwendungen waren
mit + 12,24 % bzw. mit + 13,49 % auch über dem Vorjahresniveau.
Ein Jahresvergleich der Ergebnisrechnungen dokumentierte gegenüber dem Vorjahr Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt
€ 124.717,40 (+ 7,72 %). Allen voran waren Mehraufwendungen bei
den Geldbezügen der Beamten der Verwaltung (€ 14.342,42), der
Vertragsbediensteten der Verwaltung (€ 84.762,12) und der Vertragsbediensteten in handwerklicher Verwendung (€ 6.707,53) zu
verzeichnen.
Die Mehrleistungsvergütungen des Amtes für Tiefbau betrugen im Jahr
2021 gesamt € 101.842,07 und nahmen gegenüber dem Vorjahr um
€ 21.213,01 (+ 26,31 %) zu.
Die sonstigen Aufwandsentschädigungen, dazu zählt beispielsweise
die Außendienstzulage zur Abgeltung besonderer Aufwendungen,
erhöhte sich zum Vorjahr ebenfalls um € 6.471,04 auf einen Betrag von
insgesamt € 33.509,80.
Sachgerechte
Kontierung der
Personalaufwendungen –
Empfehlung

Im Rahmen einer stichprobenartigen Einschau in die Ergebnisrechnung
des Rechnungsjahres 2022 stellte die Kontrollabteilung fest, dass die
monatlich abgerechneten Geldbezüge der aktiven Bediensteten des
Amtes für Tiefbau teilweise nicht auf dem hierfür vorgesehenen
Unterabschnitt (034110 Tiefbau) als Personalaufwendungen
verrechnet wurden.
Vertiefte Recherchen zeigten, dass im gegenwärtigen Jahr unterjährig
– mit Wirkung zum 01.02.2022 bzw. zum 07.06.2022 – mehrere
Mitarbeiter anderer städtischer Dienststellen in das Amt für Tiefbau
versetzt wurden. Zufolge der vorliegenden Bezugsnachweise der
einzelnen Bediensteten zeigte sich für die Kontrollabteilung, dass der
betreffende Personalaufwand teilweise auf sachfremden Unterabschnitten kontiert wurde. Beispielhaft angeführt sei der UA 162010
Berufsfeuerwehr oder der UA 010010 Stabstelle Bürgermeister.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Tiefbau in Abstimmung mit
dem Amt für Personalwesen die tatsächlichen Mittelverwendungen für
Personalleistungen der geprüften Dienststelle im Rechnungsjahr 2022
im Sinne der Vollständigkeit sowie der jährlich zu erstellenden
Vergleichsrechnungen auf deren ordnungsgemäßen funktionellen
Ausweis (Unterabschnitt) in der Ergebnis- bzw. Finanzierungsrechnung
zu prüfen.
Im Anhörungsverfahren teilte das Amt für Personalwesen mit, dass für
das Jahr 2022 kein Abgleich mehr durchgeführt werde, da der
Rechnungsabschluss bereits erstellt und Änderungen nicht mehr
möglich sind.

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Zl. KA-14141/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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