Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf
- S.59
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Als eigene Kategorie im städtischen Dienstpostenverteilungsplan wird
die „Allgemeine Personalreserve“ geführt. Diese wird vor allem
benötigt, um zum Zeitpunkt der Dienstpostenplanerstellung für das
kommende Jahr beispielsweise unvorhersehbare Veränderungen bei
Bediensteten abbilden zu können. Dort sollten sich freie Dienstposten
befinden, um diese Veränderungen abbilden zu können.
Veränderungen können unterjährig entstehen.
Der Dienstpostenverteilungsplan wies zum Auswertungsstichtag
12.10.2022 insgesamt 87 belegbare Dienstposten aus. Davon waren
fünf Planstellen für die Verwendungsgruppe B ZV/VI vorgesehen.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Personalwesen, den
vorstehend beschriebenen Sachverhalt im Hinblick auf den fehlenden
Ausweis eines für die Verwendung des städtischen Beamten entsprechenden Dienstpostens anhand der maßgebenden Bestimmungen
des Innsbrucker Gemeindebeamtengesetzes zu prüfen. Gegebenenfalls ist im künftigen Dienstposten- und Stellenplan für Beamte,
Vertragsbedienstete und ständig sonstige Bedienstete der Landeshauptstadt Innsbruck Vorsorge zu treffen bzw. auf die budgetunwirksame Personalreserve, welche für unterjährig notwendige
personelle Änderungen vom Gemeinderat mitbeschlossen wurde,
zurückzugreifen.
Im Anhörungsverfahren sagte das Amt für Personalwesen zu, der
Anregung der Kontrollabteilung jedenfalls nachzugehen.
Freier Dienstposten
Demgegenüber ist gemäß Auszug aus dem Dienstpostenverteilungsplan des Amtes für Tiefbau zum 20.10.2022 ein Dienstposten, welcher in der Verwendungsgruppe C, der Dienstklasse I-IV
systemisiert ist, als „Unbesetzt“ bezeichnet. Der seinerzeitige Inhaber
dieser Planstelle wurde mit 30.06.2022 in den Ruhestand versetzt. Eine
Neubesetzung ist noch ausstehend.
5.2.3 Besoldungsrechtliche Abweichung bei einem Dienstposten
Dienstposten
der allgemeinen
Verwaltung in der
Verwendungsgruppe
b/B
Im Zuge der Einsichtnahme in die Dienstpostenverteilungspläne des
Amtes für Tiefbau war für die Kontrollabteilung auffällig, dass ein
Mitarbeiter im technischen Fachdienst eine in der Verwendungsgruppe
B systematisierte Planstelle belegt und im Gegensatz dazu aber in einer
verwendungsfremden niedrigeren Entlohnungsgruppe (c) eingereiht ist.
Im konkret vorliegenden Fall ist dem städtischen Vertragsbediensteten
des Amtes für Tiefbau ein Dienstposten der Verwendungsgruppe B
(Gehobener Dienst), der Dienstklasse VI (B ZV/VI) zugewiesen worden.
Das Monatsentgelt des betreffenden vollbeschäftigten Vertragsbediensteten bemisst sich hingegen nach der Entlohnungsgruppe c
(Fachdienst) des Entlohnungsschemas I. Dies begründet sich damit,
dass dem betreffenden städtischen Mitarbeiter ein maßgebliches
erforderliches Anstellungserfordernis gemäß Dienstzweigeverordnung
der Landeshauptstadt Innsbruck für die Zuweisung zur definierten
Verwendungsgruppe B (HTL-Matura) fehlt.
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Zl. KA-14141/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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