Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-01-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.23

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Tarife 2024 – Seite 1

D.

TARIFE

1.

VOLKS- UND HAUPTSCHULEN, BENÜTZUNGSENTGELT
Ab dem 01.02.2024 wird das Benützungsentgelt für die Überlassung von
Schulraum (Klassen, Turnsäle, Sonderräume etc.) mit EUR 9,50 (+4,4%
gegenüber 2023) zuzüglich gesetzlich vorgeschriebener USt. je Raum und Stunde
festgesetzt. Dabei ist ein Drittel der Sporthallen als ein Raum anzusehen.
Für die Überlassung von Turnhallen an Innsbrucker Sportvereine sowie Schulraum
zur ausschließlichen Nutzung in kultureller und fortbildnerischer Hinsicht durch
Vereine und Organisationen wird, wie bisher, kein Benützungsentgelt eingehoben.

2.

ELTERNBEITRÄGE IN STÄDT. KINDERGÄRTEN UND SCHÜLERHORTEN
Ab dem Kindergartenjahr 2024/25 werden folgende Elternbeiträge (inkl. 10% USt.)
festgesetzt:
2023/24
EUR
2–4
4–6
Jahre Jahre
Ganztageskindergarten
monatl.
Kindergarten bis max.
13:00 Uhr monatl.
Halbtageskindergarten
monatl.
Schülerhort (1-2
Tage/Woche) monatl.
Schülerhort (3-5
Tage/Woche) monatl.
Mittagstisch –
Kindergarten
Mittagstisch Schülerhort

ab 2024/25
EUR
2 – 4 Jahre

4 – 6 Jahre

33,30

33,30

34,90

34,90

-

-

-

-

-

-

54,00

56,50

76,90

80,50

4,10

4,30

4,30

4,50

Für Kinder ohne Hauptwohnsitz in der Stadt Innsbruck werden folgende Tarife
festgesetzt:
2023/24
EUR
2–4
4–6
Jahre
Jahre
Ganztageskindergarten
monatl.
Kindergarten bis max.
13:00 Uhr monatl.

135,60

66,40

ab 2024/25
EUR
2 – 4 Jahre
142,00

4,7%
1

78,20

81,90

4 – 6 Jahre
69,50

4,7%
1

0,00

Ergänzend wurde seitens der Fachdienststelle angeregt, dass von der Einhebung
des Auswärtigenzuschlages beim pädagogischen, städtischen Personal (inklusive
Assistenzkräfte) auf Ansuchen abgesehen werden kann.