Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-01-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
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triebskosten einschließlich der anteiligen von der Liegenschaft zu entrichtenden laufenden öffentlichen Abgaben
sowie der anteiligen Aufwendungen für
den Betrieb der gemeinschaftlichen Anlagen des Hauses im Sinne der §§ 21
bis 24 Mietrechtsgesetz (MRG) und die
anteiligen Heiz- bzw. Warmwasserkosten zu tragen.
6.
Die NHT stellt der Stadt Innsbruck in
der auf der Baurechtsliegenschaft neu
zu errichteten Tiefgarage oder in der
Tiefgarage des Grundstückes 1015 einen Parkplatz für das Erhaltungs/lnstandhaltungsfahrzeug der Mag.Abt. III, Grünanlagen, unentgeltlich zur
Verfügung.
7.
Die Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Modalitäten dieses
Rechtsgeschäftes zu regeln.
8.
Die Mag.-Abt. III, Grünanlagen, wird
beauftragt, möglichst zeitnah eine Beschlussvorlage zur Neugestaltung der
sportlich nutzbaren Freizeitflächen vorzubereiten.
8.
MagIbk/67804/KU-VER/1
Anpassung und Fortschreibung
der Verträge mit dem Land Tirol
zur Förderung der Musikschule
Innsbruck
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 10.01.2024:
Die vorliegenden Verträge mit dem Land Tirol über die Förderung des Personalaufwands für den Leiter und die Lehrpersonen
sowie über die Förderung des Verwaltungspersonals der Musikschule der Stadt Innsbruck für die Jahre 2024 bis 2026 werden
genehmigt.
9.
Maglbk/48056/SP-INT-PR/3
Anhebung der Altersgrenze bei
Gutschein-Modell für AnfängerSchwimmschulkurse sowie fortlaufende Indexierung der Einkommensgrenzen
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 17.01.2024:
Die Altersgrenze beim Gutschein-Modell für
AnfängerInnen-Schwimmschulkurse wird
von 14 auf das vollendete 16. Lebensjahr
hinaufgesetzt. Das Gutscheinmodell für Kinder und Jugendliche mit Hauptwohnsitz in
Innsbruck sieht weiterhin eine einkommensabhängige Fördermöglichkeit mit einer Gutschrift von € 50,-- bzw. € 100,-- pro Kurs
vor.
Die Einkommensgrenzen für die Gutscheine
orientieren sich wie bisher an den Einkommensgrenzen für Ermäßigungen in den
städtischen Kinderbildungseinrichtungen
und werden, diesen entsprechend, jährlich
im September indexiert.
Die Mag.-Abt. I, Informationstechnologie
und Kommunikationstechnik, wird bei Änderungen beauftragt, das Online-Formular entsprechend der indexierten Einkommensgrenzen zu überarbeiten.
Für das Gutschein-Modell wurden im
Budget 2024 € 12.000,-- angemeldet. Die
Bedeckung erfolgt über 1.42900-768200 im
Haushaltsprogramm 149_429_SCHWIMMSCHULUNTE.
10.
Gebühren und Tarife ab
01.02.2024
10.1
Rundung auf € 0,10 und Ergänzung Gärtnerei
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, FRITZ,
GERECHT, ALI, GR Ing. Mag. Anzengruber, BSc, GR Buchacher und GRin
Mag.a Lutz, 14 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen vom
16.01.2024:
1.
GR-Sitzung 25.01.2024
Der Gemeinderatsbeschluss vom
15.12.2023, ZI. IV 7400/2023, mit dem
zugehörigen Abänderungsantrag vom
15.12.2023, welcher unter den Punkten