Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-01-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.9
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16.
Verkehrsmaßnahme
16.1
Maglbk/5701/SV-DVO/3
19.
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B46, Pradl, Bereich
Reichenauerstraße 21 und 23 a-c,
An der Furt 16 bis 21 und PrinzEugen-Straße 60 und 62 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. PR-B40), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2022
Sillgasse, Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von
30 km/h
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Ing. Mag. Anzengruber, BSc und
GRin Mag.a Lutz, 2 Stimmen; gegen
GRin Klaus, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 25.01.2024:
Die beantragte Verkehrsmaßnahme wird
gemäß Beilage genehmigt.
17.
MagIbk/59378/SP-BB-HÖ/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HÖ-B30, Hötting, Bereich FrauHitt-Straße 14 (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. HÖ-B7 und
Nr. HÖ-B7/1) gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2022
Der Akt wird von der Tagesordnung abgesetzt.
18.
MagIbk/68053/SP-BB-PR/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. PR-B45, Pradl, Bereich Pembaurstraße 9 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. RE-B1), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2022
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, FRITZ,
GERECHT, StRin Mag.a Mayr und GR
Mag. Plach, 12 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
11.01.2024:
Die Auflage des genannten Entwurfes wird
gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
GR-Sitzung 25.01.2024
MagIbk/67323/SP-BB-PR/1
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
11.01.2024:
Die Auflage des genannten Entwurfes wird
gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
20.
MagIbk/68718/SP-BB-HÖ/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HÖ-B31, Hötting, Bereich
Kirschentalgasse 24, 26 und 28
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. HÖ-B28), gemäß § 56 Abs.
1 TROG 2022
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GRin Heisz, 1 Stimme; gegen GR Buchacher, StRin Mag.a Mayr und GR
Mag. Plach, 3 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
11.01.2024:
Die Auflage des genannten Entwurfes wird
gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.