Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.107
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Zum 31.12.2022 waren in der städtischen Vermögensrechnung des Entwurfes des
Rechnungsabschlusses 2022 Beteiligungen der Stadt Innsbruck an verbundenen
Unternehmen mit einer Summe von gesamt € 1.060.329.824,36 erfasst. Der in der
Anlage 6j – Nachweis über Unmittelbare Beteiligungen des zur Verfügung gestellten
Rechnungsabschlussentwurfes ausgewiesene Ansatz hat sich hingegen auf
€ 1.058.656.718,93 belaufen. Die vorliegende Differenz betrug € 1.673.105,43 und
war auf abweichende Wertansätze der Beteiligungen der Stadt Innsbruck an der
IISG und IKB AG zurückzuführen. Im Zuge ihrer Einschau stellte die Kontrollabteilung dazu fest, dass zum einen im Finanzjahr 2022 von der Stadt Innsbruck eine
Zuführung neuer Mittel an die IISG erfolgt ist und diese Kapitalerhöhung seitens der
Gesellschaft in ihrer Bilanz zum 31.12.2022 als nicht gebundene Kapitalrücklage in
Höhe von € 1.503.000,00 erfasst wurde. Die dadurch erfolgte Erhöhung des EK /
geschätzten Nettovermögens hat in der Anlage 6j keine Berücksichtigung gefunden.
Zum anderen war der Buchwert der Beteiligung IKB AG in der in Rede stehenden
Anlage fälschlicherweise mit einem zu geringen Betrag von € 170.105,43 angegeben. Der Fehler basierte auf einer für die Ermittlung des Wertansatzes herangezogenen unzutreffenden Höhe des EK / geschätzten Nettovermögens.
Die Durchsicht der Beteiligungen an assoziierten Unternehmen hat ergeben, dass
im Zusammenhang mit der Internationales Studentenhaus, gemeinnützige Gesellschaft m.b.H sowohl der in absoluten Zahlen angegebene städtische Anteil als auch
der prozentuelle Anteil am Stammkapital in der Anlage 6j – Nachweis über Unmittelbare Beteiligungen der Gebietskörperschaft zu gering dargestellt worden sind.
Zum 31.12.2022 war die Stammeinlage der Stadt Innsbruck mit einem Betrag von
€ 125.000,00 anstelle € 250.000,00 angegeben, der prozentuelle Anteil am Stammkapital hatte zum Abschlussstichtag nicht wie ausgewiesen 12,5 %, sondern
€ 25,0 % zu lauten.
Die rechnerische Überprüfung der Wertansätze sämtlicher sonstiger Beteiligungen
hat ergeben, dass der Wertansatz der Felbertauernstraße AG im Nachweis über
Unmittelbare Beteiligungen der Gebietskörperschaft (Beilage 6j) zum 31.12.2022 in
korrekter Höhe ausgewiesen ist, hingegen die Höhe des EK / geschätzten Nettovermögens 2021 (Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Wertansatzes) nicht
den tatsächlichen Gegebenheiten entsprochen hat. Das Eigenkapital war irrtümlicherweise mit einem um rd. € 72,8 Tsd. zu hohen Betrag in die bereits mehrfach
erwähnte Beilage aufgenommen worden.
Anlässlich der von der Kontrollabteilung getroffenen Feststellungen wurde an das
Referat Haushaltswesen und Controlling die Empfehlung ausgesprochen, den Entwurf des Rechnungsabschlusses 2022 um die zuvor vom Prüforgan aufgezeigten
Abweichungen zu ändern bzw. zu korrigieren und künftig den Wertansätzen der
Stadt Innsbruck insbesondere im Zuge der Übertragung in die hierfür vorgesehene
Anlage des Rechnungsabschlusses besondere Beachtung zu schenken. In seiner
Stellungnahme hat das Referat Haushaltswesen und Controlling eine Bereinigung
zugesagt.
Wie die diesbezügliche Follow up – Einschau zeigte, sind die vom Prüforgan aufgezeigten Ungereimtheiten zeitnah einer Bereinigung zugeführt worden. In weiterer
Folge hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.10.2023 den Rechnungsabschluss für das abgelaufene Finanzjahr 2022 beschlossen.
Den Empfehlungen der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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