Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.114
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Textziffer
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Per Bankgarantie hinterlegte Sicherstellungen für Haftungsrücklässe waren von der
Dienststelle dem Referat Budgetabwicklung der MA III zur Verwaltung zu übergeben, welche diese verwahrte und deren Empfang in digital und handschriftlich geführte Listen eintrug.
Die Kontrollabteilung nahm Einsicht in die vom Referat Budgetabwicklung verwalteten Sicherstellungen und hatte auf Basis eines stichprobenhaft vorgenommen Abgleichs mit fertiggestellten Bauvorhaben Lücken im Umfang festgestellt. Die weitere
Recherche hatte ergeben, dass ein erheblicher Umfang an Bankgarantien im Referat Tiefbau – Bau vorhanden, jedoch nicht an das Referat Budgetabwicklung weitergeleitet worden war. Als Begründung war angeführt worden, dass die Prüfung der
Bankgarantien hinsichtlich ihrer Betragshöhe aus zeitlichen Gründen noch nicht erfolgt war.
Die Kontrollabteilung hatte eine Empfehlung an die Abteilungsleitung der MA III ausgesprochen, sämtliche Dienststellen nachweislich darauf hinzuweisen, dass Sicherstellungen in Form von Bankgarantien umgehend nach Eingang in der zuständigen
Dienststelle von dieser hinsichtlich der betragsmäßigen Richtigkeit und Laufzeit zu
prüfen und anschließend zur weiteren Verwaltung und Betreuung an das Referat
Budgetabwicklung zu übermitteln seien. Des Weiteren empfahl die Kontrollabteilung
entsprechende Kontrollen vorzunehmen, ob vertraglich vereinbarte Sicherstellungen auch seitens der Auftragnehmer vorgelegt wurden.
Im Zuge des damaligen Anhörungsverfahrens wie auch im diesjährigen Follow up
informierte die Dienststelle, entsprechende Schritte zur Umsetzung der ausgesprochenen Empfehlung vorgenommen zu haben.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die Kontrollabteilung räumte in ihrem damaligen Bericht dem Thema „Vergabebeschlüsse bzw. Zuschlagsentscheidung“ umfangreich Platz ein und hielt schließlich
zusammenfassend fest, dass zum damaligen Prüfungszeitpunkt und nach Ansicht
der geprüften Dienststelle aufgrund eines StS-Beschlusses vom 28.06.1978 die Planung von Projekten ab einer Wertgrenze von ATS 500.000,00 (≙ € 35.000,00) den
politischen Gremien vorzulegen sei.
Des Weiteren bestand einerseits ein GR-Beschluss vom 12.07.2012, der den Stadtmagistrat zur Zuschlagsentscheidung und -erteilung, d.h. zu Beauftragungen in
Höhe von bis zu (netto) € 25.000,00 im Einzelfall ermächtigte. Andererseits war im
Zuge der Beschlussfassung zu früheren Rahmenvereinbarungen Bauarbeiten dem
Amt für Tiefbau für einen Zeitraum von zwei oder mehr Jahre die Ermächtigung erteilt worden, auf Basis der Rahmenvereinbarungen Aufträge von bis zu netto
€ 250.000,00 zu vergeben.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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