Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.130
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Textziffer
In der nachträglichen Vereinbarung (unterfertigt im Mai und Juni 2022 – für die IMG
durch den Bürgermeister der Stadt Innsbruck) wurde für die Dauer der Bestellung
als Geschäftsführer des Weiteren auf die Dienstzuteilung gemäß § 17a Innsbrucker
Vertragsbedienstetengesetz (I-VBG) verwiesen und eine Zuweisung von 8 Stunden
pro Woche festgesetzt. In der Präambel der Vereinbarung wurde darauf hingewiesen, dass die neue Geschäftsführung mit 01.08.2022 erfolgen werde.
Für die fünfmonatige Dienstzuteilung des städtischen Dienstnehmers als Geschäftsführer wurde eine Verwendungszulage – ausbezahlt durch die Stadt Innsbruck –
vereinbart. Die IMG verpflichtete sich wiederum, der Stadt Innsbruck die aus der
Dienstzuteilung erwachsenden Personalkosten (inkl. anteilige Sonderzahlungen u.
Dienstgeberbeiträge), sowie allfällige Zusatzkosten (z.B. Bonifikation) zu refundieren. Für die Nutzung der städtischen Infrastruktur wurde eine dem Umfang angemessene einmalige Pauschale (ohne Benennung eines Betrages) in die Vereinbarung aufgenommen.
Die Vorschreibung der fünfmonatigen Verwendungszulage seitens der Stadt Innsbruck an die IMG enthielt sämtliche Dienstgeberanteile sowie die anteiligen Sonderzahlungen gem. I-VBG. Eine Vorschreibung bezüglich der städtischen Infrastruktur
konnte in den Prüfungsunterlagen nicht vorgefunden werden.
Die oben beschriebene Pauschale für die Nutzung der städtischen Infrastruktur
ohne Nennung eines Betrages war für die Kontrollabteilung nicht plausibel, zumal
die Vereinbarung zeitlich gesehen während der Tätigkeit als Geschäftsführer unterfertigt wurde und daher für den Aufwand – aus Sicht der Kontrollabteilung – bereits
Erfahrungswerte vorlagen. Darüber hinaus wird in einem ähnlichen gelegenen Fall
seitens der Stadt Innsbruck eine diesbezügliche Vorschreibung durchgeführt und
wurde von der Kontrollabteilung im Bericht KA-04396/2017 in Tz 71 über die stichprobenartige Einschau in Teilbereiche der Gebarung und Jahresrechnung der Sowi
Garage Beteiligungs GmbH und der SOWI – Investor – Bauträger GmbH thematisiert. Die Kontrollabteilung empfahl der Stadt Innsbruck daher künftig derartige Pauschalen ziffernmäßig anzugeben, oder einen Mindestbetrag festzulegen.
Im Anhörungsverfahren wurde zugesagt, der Empfehlung zu entsprechen. Die Kontrollabteilung nahm hierzu Einschau in das städtische Buchhaltungsprogramm und
konnte feststellen, dass diesbezüglich eine Rechnung an die IMG erging und auch
die dazugehörige Zahlung von der Stadt Innsbruck vereinnahmt werden konnte.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die zum Prüfungszeitpunkt zuständige Geschäftsführerin trat ihren Dienst bei der
IMG mit 01.08.2022 an und folgte somit unmittelbar dem städtischen Bediensteten
in dieser Funktion. Laut Firmenbuch vertritt die Geschäftsführerin die Gesellschaft
seit 01.08.2022 selbständig.
Die Vergütung der Geschäftsführerin wird lt. diesem Vertrag als All-inclusive verstanden. Das monatliche Entgelt wurde im Vertrag verankert und liegt um rd. 43 %
über dem erstgenannten Vollzeitgeschäftsführer, der bis Ende Feber 2022 beschäftigt war. Als Bezugswert wurde hier der nicht valorisierte Febergehalt des seinerzeitigen Geschäftsführers herangezogen.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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