Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.44

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2024
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Tarifermäßigungen /
Tarifbefreiungen
in Bezug auf städtische
Bedienstete –
Empfehlung

Städtische Bedienstete bezahlten gegen Vorlage der Personalcard den
ermäßigten Jahresbeitrag. Die Referatsleiterin machte die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang allerdings auch auf gepflogene
Tarifbefreiungen für städtische Bedienstete der Stadtbibliothek und
vereinzelte weitere Bedienstete der fachzuständigen MA V
aufmerksam.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Stadtbibliothek der MA V,
die gehandhabten unterschiedlichen Regelungen in Bezug auf
Tarifermäßigungen/Tarifbefreiungen für städtische Bedienstete zu
überdenken und einer einheitlichen Regelung den Vorzug zu geben.
In der Stellungnahme bestätigte das Referat Stadtbibliothek, bei den
betroffenen vereinzelten weiteren Bediensteten der fachzuständigen
MA V künftig den ermäßigten Jahresbeitrag einzuheben. Dies in
Analogie zur Vorgehensweise bei allen anderen städtischen
Bediensteten.

Inhaltliche
Differenzierung der
Einnahmen –
Empfehlung

Auffallend war für die Kontrollabteilung, dass die Stadtbibliothek bei den
jeweiligen Einzahlungsbuchungen nicht differenzierte, aus welchem
Tarifbereich (bspw. Jahresbeiträge, Fristüberschreitungen, Versäumnis- und/oder Mahngebühren) die Einzahlungen stammten. Dies
war gemäß Auskunft der Leiterin der Stadtbibliothek auch auf eine
mangelnde Auswertungsmöglichkeit im verwendeten Bibliotheksverwaltungsprogramm zurückzuführen.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Stadtbibliothek der MA V, in
Zusammenarbeit mit der Softwarefirma des verwendeten Bibliotheksverwaltungsprogramms auf Möglichkeiten zu drängen, eine derartige
Auswertung zustande zu bringen. Diese liefert aus Sicht der Kontrollabteilung wichtige Grundlagendaten zum Ausleih-, Rückgabe- und
Zahlungsverhalten der Nutzer. Diese Daten können nach Meinung der
Kontrollabteilung für operative und strategische Entwicklungen bzw.
Steuerungsmöglichkeiten in der Stadtbibliothek durchaus von Relevanz
sein.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme bestätigte das Referat
Stadtbibliothek, dass bei der Softwarefirma eine getrennte Auswertung
für Leistungserlöse (Jahresbeiträge, Kautionen, Reservierungsgebühren, …) und Mahnspesen beauftragt worden sei.

Buchungsvorgaben
gem. Kontierungsleitfaden für
Gemeinden und
Gemeindeverbände –
Empfehlung

Die Kontrollabteilung machte darauf aufmerksam, dass gemäß dem
Kontierungsleitfaden für Gemeinden und Gemeindeverbände auf dem
Konto 810 – Erträge aus Leistungen unter anderem Kostenbeiträge für
die Inanspruchnahme betrieblicher Leistungen zu verbuchen sind. Die
Vereinnahmung von Mahnspesen war hingegen auf dem Konto 816 –
Kostenbeiträge (Kostenersätze) für sonstige Leistungen vorgesehen.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Stadtbibliothek der MA V, in
Absprache mit dem Amt für Rechnungswesen der MA IV – wenn
möglich – Mahnspesen auf dem dafür vorgesehenen Konto 816 –
Kostenbeiträge (Kostenersätze) für sonstige Leistungen zu erfassen.

MagIbk/62945/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

21