Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.5
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
-5-
3.
Sämtliche mit diesem Rechtsgeschäft
verbunden Kosten und Gebühren sowie alle Steuern und Abgaben trägt der
Bauberechtigte.
4.
Die Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Modalitäten dieses
Rechtsgeschäftes zu regeln
4.
Der anhängende Vertragsentwurf, Fassung 20.02.2024, wird zustimmend zur
Kenntnis genommen.
5.
9.
Maglbk/71797/LA-LSA/1/SAG/1
Eine etwaige Vereinbarung (z. B. Sideletter zum Tauschvertrag) über die Zurverfügungstellung von Räumen der IKB
für die Stadt Innsbruck bzw. das Quartiersmanagement Rossau wird dem
Stadtsenat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Tauschvertrag, Valiergasse 14,
Langer Weg 29, Grundstück 826/2,
KG Amras, Grundstück 966 (Teilfläche), KG Pradl
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
wegen Befangenheit von GR Buchacher,
1 Stimme und Stimmenthaltung von FPÖ,
FI, NEOS und GRin Dr.in Krammer-Stark,
17 Stimmen; gegen FRITZ und GERECHT,
2 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 20.03.2024:
1.
Die Stadt Innsbruck stimmt dem Abschluss des nachfolgenden Tauschgeschäftes zu:
a) Die Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB), FN 90981x, (in der Folge
kurz IKB) als bücherliche Eigentümerin des Grundstückes 966,
KG Pradl übereignet der Stadt Innsbruck aus diesem Grundstück das
auf der Grundlage des als Anlage ./1. angeschlossenen Teilungsentwurfes der Vermessung AVTZT-GmbH, GZ 110521-002, durch
Teilung des Grundstückes 966 neu
gebildete Grundstück 966/2 mit
2.726 m2.
b) Die Stadt Innsbruck als bücherliche
Eigentümerin übereignet der IKB
das Grundstück 826/2 KG Amras
mit einer bücherlichen Fläche von
3.416 m2.
2.
Es handelt sich um einen wertgleichen
Tausch, sodass keine Partei der anderen eine Ausgleichszahlung zu leisten
hat.
3.
Für die Erstellung des Tauschvertrages
und die Abwicklung des Rechtsgeschäftes stellt die Stadt Innsbruck der
IKB keine Verwaltungsaufwandpauschale in Rechnung.
GR-Sitzung 21.03.2024
10.
III 8061/2021
Projektbeschluss Fertigstellung "MTB Singletrail Hofwald - Entflechtung Nutzungskonflikte" in
der KG Hötting
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Ing. Mag. Anzengruber, BSc; gegen
FPÖ und GERECHT, 8 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 06.03.2024:
1.
Die Stadt Innsbruck bekennt sich zur
Errichtung und zum Betrieb des vorliegenden Projektes "MTB Singletrail Hofwaldtrail 2024 - Entflechtung Nutzungskonflikte" auf dem Grundstück der Österreichischen Bundesforste (ÖFB)
Gp. 2991/1 in der KG Hötting.
2.
Die Stadt Innsbruck stimmt dem von
der Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, mit der ÖBF erstellten und
geprüften Vertrag betreffend die Neugestaltung des Ausgangspunktes
Planötzenhof gemäß vorliegendem Bestandvertrag und Projektbeilagen zu.
3.
Die Mag.-Abt. III, Natur und Erholung,
wird beauftragt die weiteren Schritte zu
den oben genannten Beschlusspunkten
umzusetzen.