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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.50

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Im Hinblick auf die Rechnungslegung stellte die Kontrollabteilung zu
den beiden Medienkooperationen fest, dass einerseits die Stadt
Innsbruck jeweils eine Rechnung an die betroffenen Kooperationspartner ausstellte. Andererseits richteten auch die beiden
Kooperationspartner eine aus betraglicher Sicht gleich hohe Rechnung
an die Stadt Innsbruck.
Wie die Prüfung der buchhalterischen Abwicklung der Medienkooperationen des Jahres 2022 zeigte, kam es zu keinen separaten
Geldflüssen. Vielmehr erfolgte die Begleichung der jeweils fakturierten
Beträge durch Verrechnung. Dazu hielt die Kontrollabteilung kritisch
fest, dass die Fachdienststelle die Rechnungsbeträge über das
Einnahmenkonto 829000 – Sonstige Erträge saldiert erfasste. Dadurch
beachtete das Referat Stadtbibliothek das in § 13 Abs. 2 VRV 2015
i.d.g.F. normierte Saldierungsverbot nicht, wonach die Verrechnung im
städtischen Rechnungsabschluss in voller Höhe (brutto), d.h. vollständig, ungekürzt und ohne gegenseitige Aufrechnung oder
Saldierung zu erfolgen hat.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Stadtbibliothek der MA V,
derartige Fälle im städtischen Rechnungsabschluss künftig entsprechend den Bestimmungen der VRV 2015 ungekürzt (Saldierungsverbot) zu dokumentieren.
Das Referat Stadtbibliothek kündigte in der Stellungnahme an, die
Empfehlung der Kontrollabteilung ab „Innsbruck liest 2024“ umzusetzen.

4.8 Raumschiff Bibliothek
Projektinhalte

Im Zuge des Projekts „Raumschiff Bibliothek. Buch & Kultur für junge
Menschen“ gestaltet die Stadtbibliothek semesterweise ein vielfältiges
Veranstaltungsprogramm rund um ausgewählte Jugend- und Kinderbücher.
Dabei kommen verschiedenste Veranstaltungsformate wie bspw.
Lesungen und/oder Buch-Gespräche mit Autoren, Schreib-Werkstätten, Illustrations-Workshops zu Buch Illustration bzw. Comic,
theaterpädagogische Workshops etc. zur Anwendung.
Das Programm startete als Nachfolge zum Vorgängerprojekt
„Innsbruck liest YOUTH“ coronabedingt im Sommersemester
2021/2022.

Projektkosten im Jahr
2022

Der städtische Rechnungsabschluss dokumentierte für dieses Projekt
im Jahr 2022 Auszahlungen im Betrag von € 26.227,49 bei einem
verfügbaren Budget von € 30.000,00.

Projektförderung vom
Land Tirol im
Jahr 2022 – Empfehlung

Für dieses Projekt gewährte das Land Tirol im Jahr 2022 eine
Förderung im Betrag von € 10.000,00 als Unterstützung von bildungspolitischen Maßnahmen.
Den bereitgestellten Projektunterlagen war zu entnehmen, dass die
Stadt Innsbruck anfänglich von einer 50 %igen Projektfinanzierung

MagIbk/62945/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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