Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.74
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Textziffer
die Kontrollabteilung, dass Einnahmen der Stadt auch als solche transparent dargestellt werden sollten. Die Kontrollabteilung erinnerte unter Bezugnahme auf die
maßgeblichen VRV-Bestimmungen, dass Einnahmen und Ausgaben ungekürzt
bzw. unsaldiert zu veranschlagen und zu verrechnen waren.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Besoldung des Amtes für Personalwesen der MA I, in Zusammenarbeit mit der MA IV – Geschäftsstelle Haushaltswesen
und Controlling, eine alternative Verbuchung der AMS-Förderungen zu erwägen.
Für die Kontrollabteilung denkbar war hier eine Verbuchung über allenfalls neu einzurichtende einnahmenseitige Sachkonten auf den betroffenen Unterabschnitten
des Ergebnis- bzw. Finanzierungshaushaltes nach VRV 2015.
Im damaligen Anhörungsverfahren informierte das Amt für Personalwesen darüber,
dass seitens der Finanzverwaltung im Zuge der nächsten Budgetierung die Umstellung der Verbuchung in ausgaben- / einnahmenwirksame Haushaltsstellen angestrebt werde.
Zur letztjährigen Follow up – Einschau kündigte das Amt für Personalwesen an,
dass sämtliche Verbuchungen in Verbindung mit Altersteilzeit ab 01.01.2023 einnahmen- und ausgabenseitig korrekt dargestellt werden. Ein Saldieren finde nicht
mehr statt.
Anlässlich der aktuellen Follow up – Einschau 2023 wies das Amt für Personalwesen gegenüber der Kontrollabteilung nach, dass – wie angekündigt – die fondsbezogene Umsetzung erfolgt ist. Einnahmen- bzw. einzahlungsseitig wird seither das
Sachkonto 829110 – AMS Ersätze bebucht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die Kontrollabteilung verifizierte die in den Jahren 2018 und 2019 zum Ausgleich
des Sachkontos 287480 (voranschlagsunwirksame Gebarung) zur Umbuchung gelangten Beträge. In Verbindung mit den im Amt der Bau- und Feuerpolizei bestehenden Altersteilzeitvereinbarungen stellte die Kontrollabteilung betragliche Abweichungen fest. Die von ihr ermittelten Beträge wichen von den tatsächlichen Umbuchungsbeträgen (berechnet vom Referat Besoldung) im Jahr 2019 um € 166,30 je
Bedienstetem und im Jahr 2018 um € 948,41 je Bediensteten (nach oben) ab. Vom
Referat Besoldung gelangten also um diese Einzelbeträge je Bedienstetem verringerte Summen zur Umbuchung.
Diese Abweichungen standen im Zusammenhang mit der Verrechnung von Altersteilzeitvereinbarungen von dienstzugewiesenen ISD- und Symphonieorchester-Mitarbeitern. Die dahingehenden Buchungsdetails erläuterte die Kontrollabteilung in ihrem Bericht detailliert. Im Ergebnis beanstandete die Kontrollabteilung, dass es bei
der ATZ-Verrechnung durch die von ihr im Detail beschriebene Buchungslogik zu
einer Vermengung von Einnahmen und Ausgaben mit den dienstzugewiesenen
ISD- und Orchestermitarbeitern kam.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Besoldung der MA I, in diesem Bereich
Verbesserungen in Richtung einer transparenteren Verbuchungs- und Darstellungsmöglichkeit anzudenken. Keinesfalls sollten Einnahmen und Ausgaben betreffend
(ATZ-)Verrechnungen der dienstzugewiesenen ISD- und Symphonieorchester-Mitarbeiter mit jenen der übrigen städtischen ATZ-Bediensteten buchhalterisch vermischt werden.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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