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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.95

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Das Amt für Allgemeine Servicedienste tätigte die drei den Fakturen zugrundeliegenden Bestellungen für die betroffenen Dienststellen innerhalb von 13 Tagen. Der
Gesamtbestellwert betrug netto € 867,46 und der Mindermengenzuschlag für diese
drei Bestellungen netto € 180,84. Somit belief sich der Zuschlag auf 21 % des NettoBestellwertes.
Die Kontrollabteilung empfahl, bei künftigen Bestellungen Mindermengenzuschläge
möglichst zu minimieren bzw. bestenfalls sogar gänzlich zu vermeiden.
Im Anhörungsverfahren sagte das Amt für Allgemeine Servicedienste der MA I zu,
der Empfehlung in Zukunft zu entsprechen.
Auf die erneute Nachfrage der Kontrollabteilung teilte der Vorstand des Amtes für
Allgemeine Servicedienste mit, im Interesse der Sparsamkeit laufend auf die bestmögliche Vermeidung von Mindermengenzuschlägen zu achten. Gründe wie beispielsweise ein dringlicher Bedarf an Amtsausstattungen sowie kurzfristige Personalaufstockungen würden Sammelbestellungen allerdings nicht durchgängig möglich machen.
Weiters erklärte der Vorstand des Amtes für Allgemeine Servicedienste, dass seit
Oktober 2023 seitens des Referates Einkauf und Allgemeine Servicedienste nur
mehr einmal monatlich Möbelbestellungen sowie Bestellungen von Amtsausstattungen getätigt bzw. abgewickelt werden würden. Durch diese Maßnahme sollte gewährleistet werden, Mindermengenzuschläge zu minimieren. Gänzlich ausgeschlossen könnten jene Zuschläge jedoch aus oben genannten Gründen nicht werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

3.2 Follow up – Einschau 2022 / Bereich Unternehmungen
und sonstige Rechtsträger
Prüfung Sowi Garage
(Bericht vom 07.09.2017)

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Von der SOWI - Investor - Bauträger GmbH war zum Zeitpunkt der Prüfung der
Kontrollabteilung unter anderem ein variabel verzinster Abstattungskredit beansprucht. Die Kredithöhe belief sich auf ursprünglich € 4.000.000,00. Die im Kreditvertrag festgelegte variable Verzinsung richtete sich nach der Entwicklung des
3-Monats-Euribors als Zinsindikator zuzüglich eines fixierten Aufschlages. Der Kreditvertrag datierte vom 26.02.2015. Die Ausleihung war in monatlichen Pauschalraten innerhalb einer Laufzeit von 25 Jahren zurückzubezahlen.
Bei der Verifizierung der Zinsabschlüsse war auffallend, dass seit Kreditzuzählung
der im Kreditvertrag vereinbarte Aufschlag als Nominalzinssatz verrechnet worden
ist. Dies war für die Kontrollabteilung insofern nachvollziehbar, als der 3-MonatsEuribor für die maßgeblichen Abrechnungszeiträume (seit Mai 2015) negativ war.
Die Bank hatte somit den vereinbarten Zinsindikator offenbar bei 0,00 % „eingefroren“. Im Detail verwies die Kontrollabteilung darauf, dass der Kreditvertrag zu dieser
von der Bank praktizierten Vorgehensweise keine Vereinbarung traf. Auch aus den
bereitgestellten Kontoauszügen ging eine einseitige Mitteilung der Bank dazu nicht
hervor.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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