Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.49

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(zu Punkt 46.4)

StR Rudi Federspiel

GRin Beatrix Klaus

1. Bgm.-Stv. Markus Lassenberger

GRin Maria-Magdalena Trinkl

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

GRin Astrid Denz

KO Andrea Dengg

2 l März 2024

KO Stv. Andreas Kunst

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Gemeinderat und Stadtsenat

Innsbruck, am 03.03.2024

Antrag
betreffend die zeitliche Einschränkung der Gebührenpflicht im Rahmen der
Parkraumbewirtschaftung im Bereich von Naherholungsgebieten

Der Gemeinderat möge beschließen:
Im Bereich der Parkstraßenzonen HB (Bereich Hungerburg), MU (Bereich Mühlau), Z
(Bereich Sieglanger/Mentlberg), M (Bereich Wilten-Süd), W (Bereich Schloss Ambras/
Tummelplatz) sowie
in
Igls
wird
die
Gebührenpflicht
im
Rahmen
der
Parkraumbewirtschaftung auf die zeitliche Geltungsdauer 10.00 bis 17.00 Uhr verkürzt.
Begründung:
Innsbruck hat eine wunderschöne Natur und ansprechende Naherholungsgebiete, wie z. B.
Schloß Ambras mit seiner Forstmeile und dem Tummelplatz, den Bereich Hungerburg oder
Igls.
Um den lnnsbrucker Bürgern die Nutzung dieser Erholungsräume nach Arbeitsschluss
preisgünstig zu ermöglichen, soll der gebührenpflichtige Zeitraum im Rahmen der
Parkraumbewirtschaftung von 19.00 Uhr auf 17.00 Uhr verkürzt werden. Auch nützen nach
17.00 Uhr viele Familien die Möglichkeit, sich im Freien zu bewegen. Gerade in Zeiten
merklicher Teuerung sollten wir unseren Familien entgegenkommen und Ihnen eine
gebührenbefreite Möglichkeit der Erholung in unserer wunderbaren Natur ermöglichen. Die
Anfahrt mittels des ÖV zu diesen Naherholungsgebieten ist oftmals zeitaufwändig bzw.
umständlich, zumal die Zeit in der man sich im Freien aufhalten kann auch durch nahende
Dunkelheit begrenzt ist.
Bedeckungsvorschlag: nicht erforderlich

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