Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.109
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(zu Punkt 30.)
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/2
BERICHT ÜBER DIE
BELEGKONTROLLEN DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK,
III. QUARTAL 2023 – I. QUARTAL 2024
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht des Stadtrechnungshofes über die Belegkontrollen der
Stadtgemeinde Innsbruck, III. Quartal 2023 – I. Quartal 2024
eingehend behandelt und erstattet mit Datum vom 26.09.2024 dem
Gemeinderat folgenden Bericht:
Der
Bericht
des
Stadtrechnungshofes
vom
27.05.2024,
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/2, ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit jedes Gemeinderates, den Bericht bei den
Akten zum Gemeinderat im Amt für Gremialwesen und Öffentlichkeitsarbeit einzusehen, verwiesen.
1 Vorbemerkungen
Prüfungskompetenz,
Prüfungsinhalt
Von der Kontrollabteilung wird gem. § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die von
der Buchhaltung durchgeführten Einnahme- bzw. Auszahlungsanordnungen samt zugehörigen Belegen genommen.
Des Weiteren wirken Vertreter der Kontrollabteilung bei Haftbrieffreigaben mit und prüfen ausgewählte Vergabevorgänge, welche
vornehmlich dem Baubereich zuzuschreiben sind. Im Rahmen der
Kontrolle wurde ein verstärktes Augenmerk auf den effizienten Einsatz
von öffentlichen Mitteln im Magistratsbereich nach den Kriterien der
Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit gelegt.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht wurden aus
Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer
Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und
Männer.
Anhörungsverfahren
Das gemäß § 53 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge
Feuerbeschau der Bauund Feuerpolizei –
periodengerechte
Rechnungslegung und
Verbuchung –
Empfehlung
Die Kontrollabteilung behob zwei Auszahlungsanordnungen des Amtes
der Bau- und Feuerpolizei an die Tiroler Landesstelle für Brandverhütung. Inhaltlich verrechnete die Landesstelle im Rahmen dieser Rechnungen Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung von
Feuerbeschauen.
Für die Kontrollabteilung war bei ihrer Prüfung die Rechnung über den
Betrag von € 5.890,00 auffällig. Dies aus dem Grund, da mittels der
zugrundeliegenden Rechnung gemäß dem angegebenen Buchungstext
Feuerbeschauen für den Zeitraum 2021 bis 2023 zur Abrechnung
gelangten.
Zur Sicherstellung einer periodenreinen Erfassung von Aufwendungen/Auszahlungen im Sinne der Bestimmungen der VRV 2015
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/2
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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