Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.131
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Nach Ansicht der Kontrollabteilung führt dies im Ergebnis dazu, dass die
vom Referat Haushaltswesen und Controlling für die Jahre 2022 und
2023 errechnete Höhe der Leibrente unter der vertraglich vereinbarten
Höhe liegt.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Haushaltswesen und
Controlling daher, den entstandenen Differenzbetrag zu erheben sowie
im Rahmen der Verjährungsfrist dessen Ausgleich zu prüfen.
In der hierzu abgegebenen Stellungnahme teilte das Referat Haushaltswesen und Controlling sinngemäß mit, dass der Empfehlung entsprochen
worden sei und eine Anpassung der derzeitigen Leibrente bzw. eine
Nachzahlung für die Vorjahre erfolgt sei.
3 Gewährleistungsbegehungen
Freigabe des Haftbriefs Im Zuge der Abrechnung von im Auftrag und auf Rechnung der Stadt
bzw. Mangelbehebung Innsbruck durchgeführten Bau- und Lieferleistungen – vornehmlich auf
oder Ersatzvornahme
den Gebieten des Verkehrswegebaues (Amt für Tiefbau) und der
Grünflächengestaltung (Amt für Grünanlagen) – erfolgt unter bestimmten
Bedingungen für die Dauer der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten
Gewährleistung der Einbehalt einer finanziellen Sicherstellung, welche in
den überwiegenden Fällen durch einen Haftbrief (Bankgarantie) abgelöst
wird.
Vor Ablauf des Haftbriefes bzw. vor Ende des Gewährleistungszeitraums
führen Vertreter des Auftragnehmers und des Stadtmagistrats in der
Regel eine gemeinsame Beschau der besicherten Leistungen durch.
Drei Gewährleistungsbegehungen
Im Zeitraum drittes Quartal 2023 bis erstes Quartal 2024 fanden drei
Gewährleistungsbegehungen statt. Das Gesamtvolumen der Sicherstellungen belief sich auf € 88.476,41.
Im Rahmen einer Begehung wurden zwei gewährleistungsrelevante
Mängel auffällig, deren Behebung mit der ausführenden Firma vereinbart
wurde.
4 Vergabekontrollen
Prüfung auf
Übereinstimmung mit
den Wertgrenzen
gemäß BVergG
Mit Neuverlautbarung der „Compliance-Richtlinie für den ordnungsgemäßen Dienst beim Stadtmagistrat Innsbruck“ wurden u.a. allgemeine
verbindliche Verhaltensregeln für die Vollziehung des Vergaberechtes
festgelegt.
Die maßgeblichen Regelungen zu Vergaben finden sich im Bundesvergabegesetz 2018. Darüber hinaus sind in jedem Vergabeverfahren
auch die Bestimmungen des Innsbrucker Stadtrechtes verbindlich einzuhalten.
Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen sind Vergabeverfahren
unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Transparenz und
Vertraulichkeit durchzuführen. Die Stadt Innsbruck hat zudem wirksame
Maßnahmen zur Verhinderung, Aufdeckung und Behebung von Interessenskonflikten zu treffen.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/2
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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