Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.135
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Das Amt Berufsfeuerwehr war als eines von neun Ämtern der Magistratsabteilung III – Planung, Baurecht und technische Infrastrukturverwaltung
zugeordnet. Seit der Änderung der Aufbauorganisation vom 16.07.2019
gliederte sich das besagte Amt in fünf Referate:
Geschäftseinteilung
Referat A: Strategische Planung und Steuerung
Referat B: Einsatzvorbereitung
Referat C: Einsatzbetrieb
Referat D: Einsatzvorbeugung
Referat E: Zentrale Dienstleistungen III
Gemäß der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Landeshauptstadt
Innsbruck waren für das Amt Berufsfeuerwehr der MA III nachstehende
Aufgaben im Detail festgelegt:
Vollziehung des Landes-Feuerwehrgesetzes
Maßnahmen der Brandbekämpfung
Brandverhütung, soweit damit nicht das Amt für Bau- und Feuerpolizei
der MA III betraut ist
technische Unfallhilfe
technische Durchführung des Zivil- und Katastrophenschutzes
Mitwirkung an der Erstellung der Katastrophenschutzpläne nach dem
Katastrophenmanagementgesetz und Vorhaltung der dafür notwendigen Gerätschaften
Aufgabengebiete der
einzelnen Referate
Die Aufgabengebiete der einzelnen Referate waren gemäß der Arbeitsgruppe „Strukturplanung Berufsfeuerwehr“ wie folgt im Detail festgelegt:
Das Referat A „Strategische Planung und Steuerung“ war für die generelle
Ausrichtung der Berufsfeuerwehr Innsbruck auf zukünftige Herausforderungen sowie für die Steuerung von Prozessen zuständig.
Das Referat B „Einsatzvorbereitung“ bündelte alle vorgestaffelten Maßnahmen, damit ein Einsatz durchgeführt werden kann, insbesondere die
Bereiche Ausbildung, Einsatzplanung und Alarmierung.
Das neu geschaffene Referat C „Einsatzbetrieb“ fasste alle Maßnahmen
zusammen, die ein reibungsloses Funktionieren des täglichen Betriebes
gewährleisten. Allen voran die Bereiche Infrastruktur, Beschaffung,
Feuerwehrtechnik und Dienstplanung.
Im ebenfalls neu eingerichteten Referat D „Einsatzvorbeugung“ werden
alle Maßnahmen zur Vorbeugung von Einsätzen gesetzt. Zudem werden
die notwendigen Voraussetzungen für einen reibungslosen Einsatzablauf
geschaffen. Im Besonderen Vorbeugender Brandschutz, Zivilschutz und
Brandschutzschulungen.
Das fünfte Referat „Zentrale Dienstleitungen“ war für die Finanzen, die
Personalverwaltung und die Öffentlichkeitsarbeit sowie für alle sonstigen
administrativen Angelegenheit der Berufsfeuerwehr Innsbruck verantwortlich.
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Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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