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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.151

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So gab es je einen 4-er-Pool für Dienstleiter, Ausbildungs- und Fahrmeister. Einsatzkräfte, welche die Funktion Gruppenkommandant bzw.
Sonderfahrzeugkommandant ausüben, waren in insgesamt sechs 4-erPools zusammengefasst. Feuerwehrleute mit der spezifischen Ausbildung zum Truppenkommandant bzw. zum Sonderfahrzeugmaschinist
wurden in vier Pools zu je vier Mitglieder vereinigt. Demzufolge
bekleideten 52 Bedienstete eine derartige Funktion und hatten Anspruch
auf eine Mehrleistungsvergütung in der hierfür vorgesehenen Höhe.
Des Weiteren waren gemäß geltendem Organigramm der Berufsfeuerwehr Innsbruck zahlreiche Arbeitsbereiche (14) und für diesen Zweck
erforderliche Leiter neben den ausbildungsbedingten Pools definiert.
Finanzielle Abgeltung der Ein auf Stichproben basierender Abgleich der übermittelten Auswertung
ausgeübten Funktion
hinsichtlich der im Jahr 2023 ausbezahlten Mehrleistungsvergütungen

(Funktionsvergütungen) und der geltenden Poolübersicht der BerufsEmpfehlung
feuerwehr Innsbruck führte zum nachfolgenden Ergebnis. Im Jahr 2023

hat die Berufsfeuerwehr Innsbruck an insgesamt 61 aktive Bedienstete
die besagte Nebengebühr in Form einer Mehrleistungsvergütung
(Funktionsvergütung) in Gesamthöhe von € 140.438,62 zur Auszahlung
gebracht.
Bei Durchsicht der Prüfunterlagen stellte die Kontrollabteilung fest, dass
48 Einsatzkräften eine Funktionszulage gewährt und besoldet wurde.
Sieben Mitarbeiter im Schichtdienst hatten mehrere Positionen inne und
erhielten außerdem für die Leitung eines bestimmten Arbeitsbereiches
eine weitere Funktionszulage. Drei Bedienstete des Tagdienstes erhielten
ebenfalls eine Funktionsvergütung als Arbeitsbereichsleiter.

Mit 01. Dezember 2023 hat eine Bedienstete des Tagdienstes die Leitung
des Arbeitsbereiches in der Schneiderei übernommen. Die Kontrollabteilung stellte hierbei fest, dass die hierfür vorgesehene Nebengebühr indes
erstmalig mit Jänner 2024 zur Anweisung kam.
Bei drei Bediensteten konstatierte die Kontrollabteilung trotz erfolgreichem Abschluss des Brandmeister- und Krankurses und Zuteilung zu
einem aufgabenbezogenen Pool, dass seit Dezember 2022 keine Auszahlung einer der Funktion angemessenen Mehrleistungsvergütung
erfolgte.

In einem weiteren Fall stellte die Kontrollabteilung des Weiteren fest, dass
trotz Einteilung zu einem funktionsabhängigen Pool keine Zuerkennung
einer adäquaten Nebengebühr gemäß der ausgeübten Funktion stattfand.
Nach Einschätzung der Kontrollabteilung wurden vereinzelt bei Bediensteten des Branddienstes abweichende der Höhe nach geringere
Funktionsvergütungen als dem Pool entsprechende Position (bspw. als
Gruppen- oder als Sonderfahrzeugkommandant) ausbezahlt.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt Berufsfeuerwehr der MA III, den
aufgezeigten Sachverhalt zu prüfen und zu klären. Gegebenenfalls war
den betreffenden Bediensteten der Berufsfeuerwehr Innsbruck die der
jeweiligen Funktion entsprechende Nebengebühr nachzuzahlen.

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Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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