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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.158

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Bezuschlagung von
Arbeitsstunden außerhalb des Schichtplanes

Empfehlung

Jene Bedienstete des Einsatzdienstes der Stichprobe haben weitere
Dienstleistungen außerhalb des normalen Schichtdienstplanes (24-hBranddienst) im Ausmaß von mehr als 4.000 Arbeitsstunden im Jahr 2023
getätigt. Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung, dass
in dieser Summe sowohl Zeitgutschriften aus dem Vorjahr als auch
unterjährig in Anspruch genommene Zeitausgleiche während der Dienstzeit inkludiert waren.
Eine stichprobenartige Durchsicht der Zeitaufzeichnungen der Einsatzkräfte der BFI zeigte, dass prinzipiell mit einigen wenigen Ausnahmen
jede zusätzliche Arbeitsstunde außerhalb des Schichtdienstplanes mit
einem zeitlichen Zuschlag von 50 Prozent gutgeschrieben wurde. So
wurden beispielsweise eine zehnstündige Ausbildung mit 15 Stunden
oder eine fünfstündige Besprechung mit 7 ½ Dienststunden in der Zeitausgleichsabrechnung erfasst.

Am Ende des Jahres werden diese Arbeitsstunden wiederum in Dienstschichten umgewandelt und auf das ermittelte Real-Schichtensoll
angerechnet. Günstigenfalls errechneten sich daraus Mehrleistungsschichten (Überstunden) für die Feuerwehrfrau bzw. für den Feuerwehrmann. Diese Mehrleistungen werden dann nochmals mit einem
finanziellen Zuschlag von 50 Prozent abgegolten. Aus Sicht der Kontrollabteilung wurden diese Überstunden allenfalls doppelt abgerechnet.
Aus diesem Grund empfahl die Kontrollabteilung dem Amt Berufsfeuerwehr der MA III, in Abstimmung mit dem Amt Personalwesen der MA I
diesen Sachverhalt gemäß den Bestimmungen des Besoldungsrechtes
zu prüfen und zu klären.
Im Anhörungsverfahren sagten beide Fachdienststellen zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen.
Aus- und Fortbildungen

Empfehlung

Auffallend war für die Kontrollabteilung zudem, dass rd. 37 Prozent von
der gesetzten Stichprobe im Tagdienst verrichteten Dienststunden
ausschließlich für Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen verwendet
werden. Beispielsweise für Tunnelausbildungen in der Steiermark und in
der Schweiz, Tauchlager in Kroatien und am Attersee, die Heißausbildung
in Liechtenstein, einen Expertenkurs für Öffnen von Türen in Deutschland
oder Lawinenübungen am Truppenübungsplatz Wattener Lizum sowie die
Teilnahme am Kommandantenforum der International Fire Academy in
der Schweiz.
Auf Nachfrage der Kontrollabteilung wurde von der Berufsfeuerwehr eine
Ausbildungs-Auswertung für das Jahr 2023 vorgelegt, die das Übungs-Ist
dem Übungs-Soll sämtlicher Mitarbeiter des Branddienstes gegenüberstellte. Diese Statistik der BFI dokumentierte über sämtliche Ausbildungskategorien (z.B. Branddienst, Technischer Hilfsdienst, Schadstoffdienst,
Sonderausbildung, Exkursionen, Einsatzübungen oder Kurse) einen Ausbildungsgrad von nicht mehr als 37 Prozent. Im Rahmen weiterer
Recherchen teilte die Berufsfeuerwehr der Kontrollabteilung allerdings
mit, dass der vorstehende Ausbildungsgrad aufgrund eines Berechnungsfehlers in der Auswertung nicht 37 Prozent, sondern faktisch bei
97 Prozent gelegen hat.

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Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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