Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.165

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2024
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
6.3 UA 162010 – Kontendetail Anordnungsberechtigungen
Unterschiedliche
Anordnungsberechtigte

Wie üblich standen die im Unterabschnitt 162010 geführten Sachkonten
in Abhängigkeit ihrer thematischen Zuordnung in der Anordnungsbefugnis unterschiedlichster Fachdienststellen.
Der größte Teil der Auszahlungen aus operativer Gebarung entfiel auf
Auszahlungen aus Personalaufwand. Diese standen größtenteils in der
Anordnungsberechtigung der Leitung des Amtes für Personalwesen
(MA I).
Weitere aus betraglicher Sicht wesentliche Anordnungsberechtigte
waren die Leitung der MA IV (Finanzdirektion) sowie die Leitung des
Amtes der Berufsfeuerwehr (MA III).

AOB 182 –
Einzahlungsseitig war im Jahr 2022 der Zuschuss des Bundes nach dem
MA IV – Finanzdirektion KIG 2020 über den Betrag von € 3.380.000,00 maßgeblich. Dieser

bezog sich auf das Bauprojekt „Neubau Fahrzeughalle und Erweiterung
Bestandsgebäude“.
Im Bereich der operativen Gebarung lagen allen voran Auszahlungen für
bestehende Mietverhältnisse (für Immobilien und Fahrzeuge) in der
Anordnungsbefugnis der MA IV (2023: € 703.109,37; 2022:
€ 543.354,98). Der Leiter der MA IV war im Jahr 2023 für insgesamt
36,05 % (Vorjahr 2022: 31,33 %) der Auszahlungen aus Sachaufwand
im UA 162010 anordnungsbefugt.
Auch über die der investiven Gebarung zugeordneten Kapitaltransferzahlungen an die IIG KG (2023: € 1.850.000,00; 2022: € 850.000,00)
war die MA IV anordnungsbefugt. Inhaltlich galten diese als Teilzahlungen zur Finanzierung des Neubauprojektes bei der Berufsfeuerwehr.
AOB 165 –
MA III – Leitung
Berufsfeuerwehr

Im Hinblick auf die Einzahlungen der operativen Gebarung stand im Jahr
2023 ein finanzielles Volumen von € 690.398,87 (Vorjahr 2022:
€ 597.347,92) in der Anordnungsbefugnis der Leitung des Amtes der
Berufsfeuerwehr. Im Detail wickelte die Berufsfeuerwehr die folgenden
Tätigkeitsbereiche über die angeführten Konten ab:
 Das Konto 810000 – Erträge aus Leistungen diente der Abwicklung
der Einzahlungen von Dritten aus so genannten „verrechenbaren“
Feuerwehreinsätzen.
 Über das Konto 810010 – Erträge aus Leistungen dokumentierte die
Berufsfeuerwehr die im Rahmen des Kantinenbetriebes erzielten
Einzahlungen ihrer Bediensteten.
 Auf dem Konto 812000 – Gebühren für sonstige Leistungen waren
Einzahlungen diverser Veranstalter aus der Abwicklung von
Brandsicherheitswachdiensten erfasst.
 Das Konto 816000 – Kostenbeiträge (Kostenersätze) für sonstige
Leistungen diente unter anderem der Abwicklung der Zahlungen von
Bediensteten für die Nutzung der Werkstätten/Werkzeuge der BFI im
Rahmen von so genannten „Privatarbeiten“.
 Auf dem Konto 829000 – Sonstige Erträge waren in den Jahren 2022
und 2023 im Wesentlichen Einzahlungen (Förderungen) für zwei
Forschungsprojekte feststellbar, an denen die BFI teilnahm.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/3

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

33