Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.168
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unterjährige Kontrollroutinen angedacht und gegebenenfalls umgesetzt
werden.
Die Berufsfeuerwehr der MA III berichtete in der abgegebenen Stellungnahme darüber, dass sie bereits einen Inspektionsoffizier mit der fortlaufenden Überwachung der offenen Einsatzberichte beauftragt hat.
Damit werde der Empfehlung der Kontrollabteilung entsprochen.
8 Kantine
Kantinen- und
Küchenbetrieb
Die Berufsfeuerwehr führte für ihre Bediensteten eine Kantine in Form
eines Küchen- und Kantinenbetriebes. Dies erfolgte seit 01.01.2015
durch BFI-eigene Bedienstete, welche dazu laut Dienstplan eingeteilt
waren.
8.1 „Kostendeckender Betrieb“ der Kantine und Küche
Kostendeckender
Betrieb in Bezug auf
Wareneinkauf und
Warenverkauf
Die Konsumationen in der Kantine waren für die BFI-Bediensteten
kostenpflichtig. Gemäß der in Geltung gestandenen Dienstordnung
hatte die Preisgestaltung so zu erfolgen, dass von der BFI ein "kostendeckender Betrieb“ gewährleistet war. Die Begrifflichkeit des „kostendeckenden Betriebes“ definierte die BFI in der Weise, als sich dieser rein
auf den Wareneinkauf und Warenverkauf bezog. Eine Gewinnerzielung
war nicht vorgesehen bzw. beabsichtigt.
Jährliche Preiserhebung Die BFI nahm einmal pro Jahr Preiserhebungen für definierte
Warenkörbe in den Bereichen Küche und Kantine vor. In diesem
Zusammenhang stellte die BFI der Kontrollabteilung Dokumentationen
hinsichtlich der Einholung von (Jahres-)Angeboten für das Jahr 2023
bereit. Die (Direkt-)Vergaben erfolgten grundsätzlich nach dem
Billigstbieterprinzip. Für Fleischwaren galt das Bestbieterprinzip in
Bezug auf die Lieferung und Abrufbarkeit der Ware.
Die Kontrollabteilung bewertete die jährliche Durchführung von Preiserhebungen bzw. auch Preisvergleichen positiv.
Unterdeckung in den
Jahren 2022 und 2023
–
Empfehlung
Im Hinblick auf die Gebarung des Kantinen- und Küchenbetriebes der
Jahre 2022 und 2023 stellte die BFI der Kontrollabteilung den jeweiligen
„Kantinen- und Küchenbericht“ bereit.
Die BFI ermittelte anhand der gepflogenen Berechnungsmethodik für die
Jahre 2022 und 2023 jeweils eine Unterdeckung (mehr Aufwendungen
als Einnahmen). Konkret belief sich diese Abweichung zwischen
Kantinen- und Küchen-Einnahmen sowie Lebensmittel-Aufwendungen
im Jahr 2022 auf € 14.125,66. Für das Jahr 2023 ergab sich eine
Unterdeckung von € 5.333,65.
Die angestrebte Kostenneutralität (Einnahmen der Kantine/Küche
decken die Ausgaben für Lebensmittel) konnte somit in beiden betrachteten Jahren nicht erreicht werden.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/3
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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