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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.17

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46.

MagIbk/72783/SP-FW-WI/1

48.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. WI-eF01, Wilten, Bereich um St. Bartlmä 2 und 2a,
Gp. 641 sowie Teilflächen der
Gp. 640, 1883, 641, 2011 und 2012,
alle KG Wilten
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 7 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
24.09.2024:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 68 iVm § 63 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
47.

MagIbk/61778/SP-BB-IG/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. IG-B22, Igls, Bereich westlich
Patscher Straße und Gletscherblick sowie Gsturnsteig 7 (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. IG-B1/a, Nr. IG-B1/d und Nr. IGB5), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2022

Mehrheitsbeschluss (gegen KPÖ, 3 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
24.09.2024:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

GR-Sitzung 10.10.2024

MagIbk/58351/SP-BB-IN/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. IN-B67, Innenstadt, Bereich Wilhelm-GreilStraße 7, Museumstraße 20 (als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. IN-B27 und Nr. IN-B58), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2022

Beschluss (bei Stimmenthaltung von KPÖ,
3 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
24.09.2024:
Der oben genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen.
49.

MagIbk/81777/SP-BB-MS/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. MS-B2, Mariahilf - St. Nikolaus, Bereich Fallbachgasse 16 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. HÖ-B15),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2022

Beschluss (bei Stimmenthaltung von KPÖ,
3 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
24.09.2024:
Der oben genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen.
50.

MagIbk/59378/SP-BB-HÖ/1
Bebauungsplan Nr. HÖ-B30, Hötting, Bereich Frau-Hitt-Straße 14
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. HÖ-B7 und HÖ-B7/1), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2022

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und
FRITZ, 9 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
24.09.2024:
Der oben genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen.