Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.170

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2024
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
9 Privatarbeiten
Regelungen gemäß
Dienstordnung

Die ab 01.01.2017 in Kraft gesetzte Dienstordnung der Berufsfeuerwehr
Innsbruck traf detaillierte Regelungen im Zusammenhang mit „Privatarbeiten“. Diesen waren für alle Bediensteten bis auf Widerruf während der
Bereitschaftszeit oder Freizeit in den Werkstätten oder Büros unter Einhaltung eines formalen Genehmigungs- und Abrechnungsprocederes
gestattet.

Verbot für entgeltliche
Tätigkeiten

Erlaubt waren lediglich entgeltfreie Privatarbeiten für persönliche
Zwecke, für näher definierte Familienangehörige und für Bedienstete der
Berufsfeuerwehr. Entgeltliche Tätigkeiten waren ausdrücklich verboten.

Beitrag für
Raum-/Werkzeug-/
Maschinennutzung

Die Dienstordnung sah für die Benützung von Räumlichkeiten mit
Werkzeug-/Maschinennutzung ein Entgelt von € 2,50 für jede angefangene halbe Stunde vor.

Einzahlungen im
Zusammenhang mit
Privatarbeiten

Obwohl die Privatarbeiten für die BFI mit lediglich kleinstbetraglichen
Auswirkungen verbunden waren, verifizierte die Kontrollabteilung dennoch feststellbare Zahlungsflüsse in Verbindung mit dieser aus ihrer
Sicht „sensiblen“ Thematik.
Die auf dem Konto 816000 – Kostenbeiträge (Kostenersätze) für
sonstige Leistungen dokumentierten Einzahlungen für Privatarbeiten
beliefen sich im Jahr 2021 auf € 280,00, im Jahr 2022 auf € 340,50 und
im Jahr 2023 auf € 210,00.

Nachverrechnungen

Empfehlung

Die Prüfung der Kontrollabteilung zeigte, dass es in den Jahren 2021
und 2022 zu Nachverrechnungen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020
kam. Diese von der Berufsfeuerwehr vorgenommenen Nachverrechnungen waren für die Kontrollabteilung lediglich bedingt nachvollziehbar.
Im Detail ergaben sich vereinzelte Fehlbestände bei den verwendeten
Einzahlungsquittungen, welche im Zuge der Einschau der Kontrollabteilung größtenteils bereinigt werden konnten.
Die Kontrollabteilung erwähnte deutlich, dass sich die von ihr getroffenen Beanstandungen auf die Buchungsjahre 2021 und 2022 (bzw. die
Abrechnungsjahre 2019 bis 2022) bezogen. Die Buchungen und
Abrechnungen des Jahres 2023 blieben ohne Beanstandungen.
Dennoch empfahl die Kontrollabteilung der Berufsfeuerwehr der MA III
in Bezug auf die Abwicklung von Privatarbeiten, künftig erhöhtes Augenmerk auf die in der Dienstordnung vorgeschriebene monatliche Abrechnung zu legen. Zudem war aus Sicht der Kontrollabteilung im Sinne einer
vollständigen Nachprüfbarkeit künftig besondere Achtsamkeit auf die
kontinuierliche und fortlaufende Verwendung der vorgesehenen Einzahlungsquittungen (Einzahlungsbestätigungen) zu legen. Letztlich sollten
diese Umstände von der BFI bei der monatlichen Abrechnung auch
laufend überprüft werden.
Die Berufsfeuerwehr der MA III avisierte in der abgegebenen Stellungnahme die Berücksichtigung der Empfehlung der Kontrollabteilung. Dies
insofern, als bezüglich der Privatarbeiten künftig besondere Sorgfalt auf

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/3

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

38