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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.241

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B E G R Ü N D U N G:

Die Stolpersteine sind ein Projekt des Künstlers Gunter Demnig, das im Jahr 1992 begann. Mit im Boden
verlegten kleinen Gedenktafeln, sogenannten „Stolpersteinen", soll an das Schicksal der Menschen
erinnert werden, die in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt, ermordet, deportiert, vertrieben oder
in den Suizid getrieben wurden. Die quadratischen Messingtafeln mit abgerundeten Ecken und Kanten
sind mit von Hand mittels Hammers und Schlagbuchstaben eingeschlagenen Lettern beschriftet und
werden von einem angegossenen Betonwürfel mit einer Kantenlänge von 96 x 96 und einer Höhe von
100 Millimetern getragen. Sie werden meist vor den letzten frei gewählten Wohnhäusern der NS-Opfer
niveaugleich in das Pflaster bzw. den Belag des jeweiligen Gehwegs eingelassen. Am 29. Dezember
2019 verlegte Demnig in Memmingen den 75.000sten Stolperstein.

Stolpersteine wurden in Deutschland wie auch in 30 weiteren europäischen Ländern verlegt. Sie gelten
als das größte dezentrale Mahnmal der Welt. Die Marke Stolpersteine ist von Demnig seit 2006 beim
Deutschen Patent- und Markenamt und seit 2013 auf europäischer Ebene geschützt.

In Tirol wurde 2019 in Zell am Ziller die erste Verlegung durchgeführt. Weitere Stolpersteine folgten in
der Marktgemeinde Wattens. Ein kürzlicher Beschluss des Gemeinderats Axams, im westlichen
Mittelgebirge, lässt die Geschichte von Opfern des Nationalsozialismus aufarbeiten und durch die
„Stolpersteine" sichtbar machen. Auch die Umlandgemeinden Birgitz und Götzens nehmen an dem
Erinnerungsprojekt teil.

In Innsbruck gibt es die Initiative „Stolpersteine für Tirol / Innsbruck", die sich seit Jahren darum
bemüht, auch in der Landeshauptstadt auf eigene Kosten und Eigeninitiative diese Form des
Gedenkens an die Opfer der Gräueltaten der Nationalsozialisten umzusetzen.
Die Verantwortlichen in Innsbruck haben dies in der Vergangenheit stets untersagt.

Was in Zell am Ziller, Wattens oder dem westlichen Mittelgebirge möglich ist, muss auch in Innsbruck
möglich gemacht werden.

Bedeckungsvorschlag:
Nicht notwendig.

Innsbruck, am 11. Juli 2024