Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.3
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GmbH, Gewerbepark 2 - 5, 2113 Karnabrunn.
4.
Die Befugnis zur Unterzeichnung der
Verträge im Rahmen dieser Beschaffungen wird gemäß § 42 Abs. 2 des
Stadtrechts der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) aus Gründen der Einfachheit, Effizienz und Zweckmäßigkeit vom
Gemeinderat an Branddirektor Mag.
(FH) Helmut Hager übertragen.
9.
Maglbk/79582/HC-FM/2
Geschäftsordnung für den Beirat
für Veranlagungen und Finanzierungen der Stadt Innsbruck ("Finanzbeirat")
Beschluss (bei Stimmenthaltung von FPÖ
und TURSKY, 11 Stimmen, einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 14.08.2024:
Die genannten Kosten werden im Budgetjahr 2024 aus dem Infrastrukturhaushalt,
Fonds: 162010 - Finanzstelle: 1.040110 Berufsfeuerwehr - so.Fahrzeuge (IA) bedeckt.
Gemäß § 18 Abs 2 lit. a des Stadtrechts der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) wird die
beiliegende Geschäftsordnung für den Beirat für Veranlagungen und Finanzierungen
(Finanzbeirat der Stadt Innsbruck) beschlossen.
8.
10.
Maglbk/84554/FWB-ÖV/1
Anpassung der Corporate-Governance Leitlinien, der Richtlinien
für Dienstverträge von ManagerInnen und der Internen Richtlinie
betreffend Qualifikation und Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB), Entlastungsfahrplan - Einvernehmensherstellung über die Minderausgaben
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 14.08.2024:
1.
2.
Die Landeshauptstadt Innsbruck stimmt
der dem Akt angeschlossenen Vereinbarung zur Einvernehmensherstellung
(Anlage ./2) zwischen Stadt und Land
zur Aufteilung der Minderausgaben
durch den Entlastungsfahrplan zu.
Die Landeshauptstadt Innsbruck beauftragt die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
zu prüfen und zu veranlassen, dass der
Gesellschafterzuschuss für Verkehrsleistung an die lnnsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH
(IVB) um den gemäß Anlage ./3 ermittelten städtischen Anteil der Minderausgaben reduziert wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Minderausgaben 2024 IVB
gesamt
€ 962.337,-Minderausgaben 2024 Stadt
(Plan)
€ 681.384,--
GR-Sitzung 10.10.2024
Maglbk/69827/BE-BM/2
Der Akt wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.
11.
Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) 2021:
11.1
Maglbk/4698/FÖR-SOG/1/2
Förderung in der Schutzzone 7 Wilten
Mehrheitsbeschluss (gegen KPÖ und ALI,
5 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 11.09.2024:
Die Stadt Innsbruck unterstützt die Firma
Palais Leopold GmbH hinsichtlich der Restaurierung Bestandsfassade und Gestaltung
Aufstockung, Fenstertausch am Gebäude
mit der Hausbezeichnung Leopoldstraße 8
bis 10 mit einem Baukostenzuschuss in
Höhe von € 123.730,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung. Die Bedeckung ist durch die
HHSt. 1/363000-778200 - Altstadterhaltung
und Ortsbildpflege gegeben.