Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.5
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15.
MagIbk/70508/SPO-STS/11
V 8956/2017
für die Fortführung der Umsetzung sowie eine abschließende Evaluierung
aus und beschließt eine erneute Kooperationsvereinbarung zwischen der
Landeshauptstadt Innsbruck und der
Universität Innsbruck.
Städtische Sportplatzanlagen,
Flutlichtregelung - Adaptierungsbeschluss
Beschluss (bei Stimmenthaltung von FPÖ,
TURKSY und FRITZ, 13 Stimmen; einstimmig):
2.
Die Stadtgemeinde Innsbruck stimmt
dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Innsbruck und der Universität
Innsbruck (Anlage 8) samt Anhängen
(Anlagen 8a und 8b) zur Umsetzung
des Projektes "Umsetzung des Sportentwicklungsplanes Innsbruck (U-SEP
Innsbruck) 2025-2028" zu.
3.
Die Kooperation wird mit einer vierjährigen Vertragslaufzeit von 01.01.2025
bis 31.12.2028 abgeschlossen. Die
Mag.-Abt. V, Sport, wird beauftragt, die
erforderlichen Budgetmittel in den Voranschlägen der Stadt für die
Jahre 2025 bis 2027 mit jeweils
€ 23.000,-- und für das Jahr 2028 mit
€ 25.000,-- anzumelden (die Anmeldung für das Jahr 2025 erfolgte bereits).
Antrag des Stadtsenates vom 18.09.2024:
Der Gemeinderat beschließt beiliegenden
Entwurf einer Betriebszeitenregelung für die
Nutzung der Flutlichtanlagen auf den von
der Mag.-Abt. V, Sport, verwalteten städtischen Sportplätzen (Anlage 3), mit dem die
Betriebszeiten im Zeitraum vom 15.01. bis
zum Beginn der Semesterferien von drei auf
vier Abende pro Woche und ab den Semesterferien bis zum 28.02. von vier auf fünf
Abende pro Woche erweitert werden.
Die neue Betriebszeitenregelung tritt ab
14.10.2024 bis auf weiteres in Kraft.
Sämtliche Anpassungen wurden in Abstimmung mit dem Tiroler Fußballverband vorgenommen.
Die permanent alljährlich laufende Bedeckung erfolgt (wie bei allen städtischen
Schul- und Sportanlagen) über das Betriebs- und Mietkostenbudget der Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
Die Bedeckung erfolgt über den Fonds
269000 Sportamt "Sonstige Einrichtungen
und Maßnahmen" und das Sachkonto 728210 Entgelte für sonstige Leistungen (GA).
16.
17.
MagIbk/70508/SPO-STS/13
Umsetzung des Sportentwicklungsplans Innsbruck (U-SEP),
Kooperationsvereinbarung mit der
Universität Innsbruck für die
Jahre 2025 bis 2028
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 02.10.2024:
1.
Die Stadtgemeinde Innsbruck spricht
sich nach Annahme des "Sportentwicklungsplans Innsbruck (SEP) 20202023" (Gemeinderatsbeschluss vom
13.07.2023; V 9443/2023) und des daraufhin erfolgten Projektstarts zur "Umsetzung des Sportentwicklungsplans
Innsbruck (U-SEP)" (Gemeinderatsbeschluss vom 09.11.2023; MagIbk/60811/SPO-STS/3) im Jahr 2024
GR-Sitzung 10.10.2024
Maglbk/87726/WV-StSGR/1
Vormerk- und Vergaberichtlinie
für Wohnungen mit Besiedelungsrecht der Stadt Innsbruck
Abänderungsantrag von GRin Tomedi:
Der Gemeinderat möge beschließen,
dass Punkt II.1.1.1.d.i. der Vorlage "Vormerk- und Vergaberichtlinie für Wohnungen
mit Besiedelungsrecht der Stadt Innsbruck"
wie folgt abgeändert wird:
Wohnungswerbende Personen müssen
zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf ein
Innsbrucker Wohnticket seit mindestens einem Jahr ununterbrochen in Innsbruck
wohnhaft (Hauptwohnsitzmeldung) oder
durchgehend berufstätig sein.
Tomedi, Sanders und Lerch, BSc, alle eigenhändig