Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.64
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3.2.1 Immobiliengeschäft 1
Optionsvertrag vom
Das Immobiliengeschäft 1 umfasste mehrere Liegenschaften, welche
12.03.2015;
sowohl im Westen als auch im Osten von Innsbruck angesiedelt waren
abgeschlossen zwischen und allesamt im Besitztum des Grundeigentümers B standen. Diese
IISG und Eigentümer B Grundstücke waren zum einen für Zwecke der Wohnbebauung und zum
anderen für die Errichtung eines Footballzentrums vorgesehen.
Die IISG schloss aus diesem Grunde mit dem Eigentümer B einen
Optionsvertrag, datiert mit 12.03.2015, ab. Dieser räumte der IISG
unentgeltlich das verbindliche, unwiderrufliche und alleinige Optionsrecht
ein, die in seinem Alleineigentum befindlichen Grundstücke im Kaufwege
zu erwerben.
Die in seinem Eigentum stehenden Grundstücksparzellen waren südlich
des Fußballstadions Tivoli angesiedelt, im Flächenwidmungsplan als
Freiland ausgewiesen und als landwirtschaftliche Grundstücke
qualifiziert. Diese Parzellen waren für die weitere Sportflächennutzung
der Stadt Innsbruck, insbesondere für die Erstellung des neuen American
Football Stadions bedeutsam.
Der Aufsichtsrat der IISG hat in seiner Sitzung vom 25.02.2015 den
Antrag des Geschäftsführers bezüglich Einräumung der Option über die
gegenständlichen Grundstücke einstimmig angenommen. Die betreffenden Optionen bzw. Verträge wurden auf Wunsch des Eigentümers B
geringfügig überarbeitet, insbesondere hinsichtlich einer stärkeren
Verlinkung der beiden Grundstückstransaktionen in Pradl bzw. am
Klosteranger.
Eine zwingende Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser
besagten Option war jedoch, dass das zwischen der IISG und der N.N.
GmbH A nachstehende Optionsrecht bis 30.11.2015 ausgeübt und der
diesbezügliche Kaufvertrag unterfertigt wird.
Optionsvertrag vom
Mit dieser Optionsvereinbarung, unterfertigt am 12.03.2015, hat die N.N.
12.03.2015;
GmbH A der IISG das verbindliche, unwiderrufliche und alleinige
abgeschlossen zwischen Optionsrecht eingeräumt, von dem in der Verfügungsberechtigung der
IISG und
N.N. GmbH A befindlichen Gst. 1568 KG Wilten die für die Errichtung von
N.N. GmbH A
50 % der dort geplanten Wohnungen notwendigen Grundstücksflächen
zu erwerben.
Der Aufsichtsrat der IISG hat in seiner Sitzung vom 25.02.2015 den
Antrag des Geschäftsführers bezüglich Einräumung der gegenständlichen Option über das Gst. 1568 KG Wilten einstimmig angenommen.
Dieses Grundstück mit einer Gesamtfläche von 9.439 m² war gemäß
damaligem Flächenwidmungsplan einerseits als Wohngebiet und
andererseits als Sonderfläche für Schrebergärten, Parkplatz und Spielplatz gewidmet. Zum Teil wurde das Grundstück noch landwirtschaftlich
genutzt.
Zl. MagIbk/62947/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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